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Kündigungen

Kreditkarte kündigen: Vorlage für Ihr Schreiben

Mit einer klaren Kündigung beenden Sie Ihren Kreditkartenvertrag nachvollziehbar und fristgerecht. Die Vorlage hilft Ihnen, Kartendaten, Kündigungstermin, Restguthaben und die Bitte um schriftliche Bestätigung vollständig zu formulieren.

Stefano Barcellos VonStefano Barcellos Veröffentlicht: 13 Min. Lesezeit
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Kreditkarte kündigen: Vorlage für Ihr Schreiben

Wenn Sie eine Kreditkarte nicht mehr benötigen, die Jahresgebühr sparen möchten oder zu einem anderen Anbieter wechseln, sollten Sie den Kreditkartenvertrag ausdrücklich und nachweisbar kündigen. Eine bloße Nichtnutzung der Karte beendet den Vertrag nicht. Auch das Zerschneiden der physischen Karte ersetzt kein Kündigungsschreiben.

Mit einer Kreditkarte kündigen Vorlage formulieren Sie Ihr Anliegen vollständig: Sie nennen den Vertrag, erklären die Kündigung zum passenden Termin, regeln ein mögliches Guthaben und bitten um eine schriftliche Bestätigung. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der regulären Vertragskündigung und einer sofort erforderlichen Kartensperre bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsverdacht.

Was bedeutet die Kündigung einer Kreditkarte?

Die Kündigung einer Kreditkarte ist die Erklärung gegenüber dem Kartenherausgeber, dass Sie den Kreditkartenvertrag künftig nicht fortsetzen möchten. Kartenherausgeber kann Ihre Bank, ein spezialisiertes Kreditkartenunternehmen oder ein Zahlungsdienstleister sein. Maßgeblich ist stets Ihr konkreter Vertrag mit diesem Unternehmen – nicht allein die Marke, die auf der Karte aufgedruckt ist.

Mit einer ordentlichen Kündigung endet das Vertragsverhältnis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt. Ab diesem Termin darf die Karte grundsätzlich nicht mehr für Zahlungen, Bargeldabhebungen, Onlinekäufe oder wiederkehrende Abbuchungen verwendet werden. Noch offene Umsätze, vorgemerkte Zahlungen, Zinsen, Entgelte oder Rückbelastungen können jedoch auch nach Erklärung der Kündigung abgerechnet werden.

Kündigung und Kartensperre sind nicht dasselbe

Eine Kündigung beendet den Vertrag für die Zukunft. Eine Sperre soll dagegen eine aktuelle Gefahr abwehren, etwa nach Verlust der Karte, Diebstahl, unbefugter Nutzung oder Bekanntwerden von Zugangsdaten. Bei einem solchen Vorfall sollten Sie unverzüglich den Sperrnotruf oder den Kartenherausgeber kontaktieren und die Karte sperren lassen. Warten Sie dafür nicht auf die Bearbeitung eines schriftlichen Kündigungsschreibens.

Wenn Sie zugleich dauerhaft keine Ersatzkarte wünschen, können Sie nach der Sperrmeldung zusätzlich kündigen. Halten Sie Sperrzeitpunkt, Ansprechpartner und gegebenenfalls die Sperrnummer für Ihre Unterlagen fest.

Rechtliche Grundlagen für die Kreditkartenkündigung

Ein Kreditkartenvertrag ist regelmäßig ein Dauerschuldverhältnis. Die ordentliche Kündigung richtet sich zunächst nach den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen, insbesondere nach Laufzeit und Kündigungsfrist. Fehlt eine besondere vertragliche Regelung, ist bei einem Dauerschuldverhältnis grundsätzlich die ordentliche Kündigung nach § 620 BGB zu prüfen. Welche Frist im Einzelfall gilt, hängt jedoch vor allem vom Vertragstyp und den wirksam einbezogenen Bedingungen des Kartenherausgebers ab.

Ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis kann grundsätzlich gekündigt werden; für andere Dauerschuldverhältnisse sind zudem die Vereinbarungen der Parteien und die gesetzlichen Regelungen maßgeblich.

§ 620 BGB

Viele Kreditkartenverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer bestimmten Frist, oft zum Monatsende oder zum Ende eines Abrechnungszeitraums, gekündigt werden. Es gibt aber auch Karten mit Jahreslaufzeit, Karten als Bestandteil eines Kontopakets oder Karten mit abweichenden Regelungen. Prüfen Sie daher die Vertragsunterlagen, das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eine außerordentliche Kündigung setzt in der Regel einen wichtigen Grund voraus. Nach § 314 BGB kann ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn die Fortsetzung bis zum regulären Vertragsende unzumutbar ist. In der Praxis kommt dies etwa bei schwerwiegenden Vertragsstörungen in Betracht. Unzufriedenheit, ein besseres Konkurrenzangebot oder eine bloße Gebührenänderung reichen nicht automatisch aus; bei Änderungen von Vertragsbedingungen können jedoch besondere Rechte nach den jeweiligen Mitteilungen und Vertragsbedingungen bestehen.

Jede Vertragspartei kann ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihr die Fortsetzung bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

§ 314 Abs. 1 BGB

Kündigungsfrist, Zugang und richtige Versandart

Ihre Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Kartenherausgeber zugeht. Entscheidend ist deshalb nicht allein das Absendedatum. Planen Sie ausreichend Zeit vor dem Fristende ein. Für die Beweisbarkeit sind ein Einwurfeinschreiben, die Abgabe in einer Filiale gegen Empfangsbestätigung oder ein vom Anbieter ausdrücklich vorgesehener sicherer Nachrichtenkanal im Onlinebanking geeignete Wege.

Eine Kündigung per E-Mail ist nur dann sinnvoll, wenn der Kartenherausgeber diesen Weg akzeptiert oder in seinen Vertragsbedingungen ausdrücklich vorsieht. Speichern Sie gesendete Nachrichten, Empfangsbestätigungen und Antworten. Bei einer Kündigung über das Kundenportal fertigen Sie einen Screenshot oder laden Sie eine Bestätigung herunter.

Prüfen Sie außerdem, ob die Kreditkarte mit Ihrem Girokonto verbunden ist. Soll auch das Konto beendet werden, benötigen Sie meist ein separates Schreiben. Dafür können Sie die Vorlage zur Kündigung eines Bankkontos verwenden. Kündigen Sie das Konto nicht voreilig: Lastschriften, Rückerstattungen oder ein Guthabenausgleich können noch darüber abgewickelt werden.

Diese Angaben gehören in das Kündigungsschreiben

Ein wirksames und gut bearbeitbares Schreiben ist kurz, eindeutig und vollständig. Der Kartenherausgeber muss Ihren Vertrag zweifelsfrei zuordnen und erkennen können, ob Sie ordentlich oder außerordentlich kündigen möchten. Geben Sie sensible Daten nur sparsam an. Die vollständige Kreditkartennummer gehört nicht unverschlüsselt in eine gewöhnliche E-Mail.

  • Ihr vollständiger Name und Ihre aktuelle Anschrift,
  • Name und Anschrift des Kartenherausgebers,
  • Ihre Kunden- oder Vertragsnummer, soweit vorhanden,
  • die Kreditkartennummer nur maskiert, etwa mit den letzten vier Ziffern,
  • eine eindeutige Kündigungserklärung,
  • der gewünschte Termin: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder ein konkretes Datum,
  • bei Bedarf die Erklärung zur Beendigung einer Zusatzkarte,
  • eine Anweisung zur Auszahlung eines Restguthabens auf ein benanntes Konto,
  • die Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung mit Enddatum,
  • Ort, Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift bei postalischem Versand.

Bei einer gemeinschaftlich genutzten Karte, einer Hauptkarte mit Zusatzkarten oder einer Firmenkarte können weitere Angaben erforderlich sein. Beachten Sie insbesondere, wer vertraglich Karteninhaber und wer Kontoinhaber ist. Nur die kündigungsberechtigte Person sollte die Erklärung abgeben.

Vorlage

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kreditkarte-kuendigen-vorlage-schreiben.docx

Kündigung meines Kreditkartenvertrags

Absender

Name, Vorname[Vor- und Nachname]
Anschrift[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
Kundennummer[Kundennummer]
Telefon / E-Mail[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

Empfänger

Kartenherausgeber[Name des Kreditkartenunternehmens oder der Bank]
Anschrift[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Kündigung meines Kreditkartenvertrags, Kreditkarte endend auf [letzte vier Ziffern]

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Ordentliche Kündigung

hiermit kündige ich meinen Kreditkartenvertrag mit der Kreditkartennummer endend auf [letzte vier Ziffern], Vertrags- beziehungsweise Kundennummer [Kunden- oder Vertragsnummer], ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Hilfsweise kündige ich den Kreditkartenvertrag zum [Datum, sofern bekannt].

2. Zusatzkarte

[Bitte nicht Zutreffendes streichen.]

Mit dieser Kündigung sollen auch sämtliche zu meinem Kreditkartenvertrag gehörenden Zusatz- oder Partnerkarten beendet werden.

Es bestehen keine Zusatz- oder Partnerkarten, die gesondert berücksichtigt werden müssen.

3. Auszahlung eines Restguthabens und Schlussabrechnung

Ein nach Verrechnung aller berechtigten Umsätze, Entgelte, Rückbelastungen und sonstigen Forderungen verbleibendes Guthaben bitte ich auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber[Vor- und Nachname]
IBAN[IBAN]
BIC, falls erforderlich[BIC]

Bitte erstellen Sie nach Vertragsbeendigung eine Schlussabrechnung und teilen Sie mir einen gegebenenfalls noch offenen Betrag sowie die Zahlungsmodalitäten schriftlich mit.

4. Kündigungsbestätigung

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie den konkreten Beendigungszeitpunkt des Kreditkartenvertrags schriftlich. Teilen Sie mir bitte außerdem mit, ob und in welcher Form die Kreditkarte zurückzugeben oder zu vernichten ist.

Bis zur Vertragsbeendigung werde ich die Karte nicht mehr verwenden, soweit nicht noch eine mit Ihnen abgestimmte Abwicklung offener Umsätze erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen



______________________________
Unterschrift [Vor- und Nachname]


Hinweis für die Unterlagen des Karteninhabers

Versandart: [zum Beispiel Einwurfeinschreiben, Filialabgabe gegen Empfangsbestätigung oder gesicherte Nachricht im Onlinebanking]
Versand- beziehungsweise Abgabedatum: [Datum]
Nachweisnummer / Bestätigung: [Nummer oder Vermerk]

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Kreditkarte kündigen: Vorlage richtig ausfüllen

Die Vorlage ist für eine ordentliche Kündigung einer privat genutzten Kreditkarte ausgelegt. Ersetzen Sie alle markierten Felder sorgfältig. Falls Sie nicht wissen, welche Kündigungsfrist gilt, wählen Sie die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“. So vermeiden Sie, dass ein möglicherweise falsch berechnetes Datum die Wirksamkeit Ihrer Erklärung gefährdet.

  1. Vertragspartner feststellen: Sehen Sie in den Vertragsunterlagen, auf der Abrechnung oder im Onlinebanking nach, welches Unternehmen die Karte herausgegeben hat. Richten Sie das Schreiben an dessen Kündigungsadresse.
  2. Vertragsdaten eintragen: Tragen Sie Kunden- oder Vertragsnummer und nur die letzten vier Kartenziffern ein. Das erleichtert die Zuordnung, ohne unnötig viele sensible Daten preiszugeben.
  3. Kündigungsart wählen: Bei einer normalen Vertragsbeendigung nutzen Sie die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Ein konkretes Enddatum nennen Sie nur, wenn Sie die Frist sicher geprüft haben.
  4. Zusatzkarten erfassen: Kreuzen beziehungsweise formulieren Sie, ob eventuell ausgegebene Zusatzkarten ebenfalls enden sollen. Nennen Sie deren Kennzeichnung, sofern vorhanden.
  5. Guthaben regeln: Teilen Sie eine IBAN mit, auf die ein positiver Saldo überwiesen werden soll. Verwenden Sie vorzugsweise ein Konto auf Ihren Namen.
  6. Bestätigung verlangen: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Vertragsende. Fragen Sie zugleich, ob weitere Schritte für die Rückgabe oder Vernichtung der Karte notwendig sind.
  7. Unterschreiben und nachweisbar versenden: Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es und bewahren Sie Kopie sowie Zugangsbeleg auf. Nutzen Sie bei digitalen Kündigungswegen die vom Anbieter vorgesehenen Sicherheitsverfahren.

Praxisbeispiel: Kündigung zum nächstmöglichen Termin

Frau Weber hat eine Kreditkarte mit jährlicher Abrechnung und möchte die Karte wegen einer steigenden Jahresgebühr nicht weiterführen. Den genauen Kündigungstermin kann sie ihren Unterlagen nicht eindeutig entnehmen. Sie formuliert daher: „Hiermit kündige ich meinen Kreditkartenvertrag mit der Kartennummer endend auf 1234 ordentlich zum nächstmöglichen Termin.“ Zusätzlich bittet sie um die Mitteilung des konkreten Beendigungsdatums.

Auf dem Kreditkartenkonto befindet sich ein Guthaben von 38,50 Euro. Frau Weber nennt ihre IBAN für die Auszahlung. Sie prüft vor dem Versand, ob mit der Karte noch ein Streamingdienst, ein Online-Marktplatz oder eine Reisebuchung verknüpft ist. Die Zahlungsdaten hinterlegt sie dort rechtzeitig neu. Nach Versand per Einwurfeinschreiben bewahrt sie den Einlieferungsbeleg und eine Kopie ihres Schreibens auf.

Übersicht: Welche Situation erfordert welchen Schritt?

Maßnahmen bei Kündigung, Verlust und offenen Kreditkartenumsätzen
SituationEmpfohlene MaßnahmeWichtiger HinweisNachweis
Karte wird nicht mehr benötigtOrdentlich zum nächstmöglichen Termin kündigenVertragliche Frist prüfenKopie und Zugangsbeleg
Karte verloren oder gestohlenUnverzüglich sperren lassenSperre ist keine automatische KündigungSperrnummer und Uhrzeit notieren
Unbekannte BelastungKartenherausgeber sofort informieren und Umsatz prüfen lassenFristen aus den Vertragsbedingungen beachtenReklamation und Kontoauszug sichern
Positives KartenguthabenAuszahlung auf ein Referenzkonto verlangenIBAN korrekt angebenAbrechnung kontrollieren
Wiederkehrende ZahlungenZahlungsart beim jeweiligen Anbieter ändernVertrag mit Händler läuft weiterÄnderungsbestätigung speichern
Zusatzkarte vorhandenBeendigung ausdrücklich erklärenHaupt- und Zusatzkarten unterscheidenBestätigung des Herausgebers

Häufige Fehler bei der Kreditkartenkündigung

Viele Schwierigkeiten entstehen nicht durch die Kündigung selbst, sondern durch unklare Formulierungen oder fehlende Vorbereitung. Mit wenigen Kontrollen können Sie Verzögerungen, unnötige Gebühren und abgelehnte Zahlungen vermeiden.

  • Nur die Karte zu vernichten: Das Vertragsverhältnis besteht weiter, wenn keine Kündigung beim Herausgeber eingeht.
  • Sperre mit Kündigung zu verwechseln: Eine verlorene Karte muss sofort gesperrt werden; eine später gewünschte Vertragsbeendigung ist separat zu erklären.
  • Falschen Empfänger anzuschreiben: Richten Sie das Schreiben an den tatsächlichen Kartenherausgeber, nicht lediglich an ein Vermittlungsunternehmen oder die Kartenmarke.
  • Unklare Kündigungsformulierung: Schreiben Sie eindeutig „kündige“, nicht nur „bitte Karte löschen“ oder „ich möchte die Karte nicht mehr nutzen“.
  • Zu viele Kartendaten preiszugeben: Übermitteln Sie die vollständige Kartennummer, Prüfziffer oder PIN niemals unnötig per ungesicherter E-Mail.
  • Wiederkehrende Zahlungen zu übersehen: Eine Kreditkartenkündigung beendet keine Verträge mit Streamingdiensten, Versicherern, Händlern oder Reiseanbietern.
  • Keinen Zugangsnachweis zu sichern: Ohne Beleg kann es schwer sein, den rechtzeitigen Zugang der Kündigung nachzuweisen.
  • Restumsätze nicht einzuplanen: Hotelkautionen, Nachbelastungen oder bereits autorisierte Umsätze können später noch erscheinen.

Checkliste vor dem Absenden

Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie das Schreiben versenden. Damit stellen Sie sicher, dass die Kündigung zu Ihrem Vertrag passt und der Übergang zu einer anderen Zahlungsart möglichst reibungslos gelingt.

  • Habe ich den richtigen Kartenherausgeber und die richtige Anschrift ermittelt?
  • Habe ich Laufzeit, Kündigungsfrist und einen möglichen Mindestvertragszeitraum geprüft?
  • Ist meine Kunden- oder Vertragsnummer korrekt angegeben?
  • Ist die Kartennummer nur mit den letzten vier Ziffern aufgeführt?
  • Habe ich „zum nächstmöglichen Termin“ gewählt, wenn der genaue Termin unsicher ist?
  • Sollen Zusatzkarten ausdrücklich mitgekündigt werden?
  • Habe ich eine IBAN für die Auszahlung eines etwaigen Guthabens angegeben?
  • Habe ich wiederkehrende Zahlungen auf eine andere Zahlungsart umgestellt?
  • Habe ich um eine schriftliche Bestätigung und die Nennung des Beendigungsdatums gebeten?
  • Habe ich einen Versandweg mit nachvollziehbarem Zugangsbeleg gewählt?

Sonderfälle und Varianten

Kreditkarte als Teil eines Girokontopakets

Bei vielen Banken ist die Kreditkarte an ein Girokonto, ein Kontomodell oder ein Leistungspaket gekoppelt. Prüfen Sie, ob die Kündigung der Karte das Kontopaket verändert, ob Gebühren neu berechnet werden oder ob die Karte nur im Rahmen eines Modellwechsels abbestellt werden kann. Umgekehrt endet eine Karte nicht zwingend automatisch, wenn Sie lediglich einen Tarif wechseln. Lassen Sie sich den Umfang der Vertragsbeendigung schriftlich bestätigen.

Zusatzkarte, Partnerkarte und Firmenkarte

Bei Zusatz- oder Partnerkarten kann der Hauptkarteninhaber häufig die Kartenbeziehung steuern. Die konkreten Befugnisse ergeben sich aber aus dem Vertrag. Bei Firmenkarten ist regelmäßig das Unternehmen Vertragspartner; beschäftigte Karteninhaber können meist nicht eigenständig kündigen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Stelle im Unternehmen.

Ausländischer Kartenherausgeber

Hat der Kartenherausgeber seinen Sitz im Ausland, prüfen Sie die im Vertrag angegebene Kündigungsadresse, Sprache und mögliche elektronische Kündigungswege. Die Vertragsbedingungen können ein ausländisches Recht vorsehen. Eine deutschsprachige Kündigung kann dennoch verständlich sein, rechtssicherer ist bei Bedarf eine klare englische Fassung oder eine Rückfrage beim Anbieter.

Verlust, Diebstahl und Kartenmissbrauch

Bei Verlust oder Missbrauchsverdacht hat die Sperre Vorrang. Nutzen Sie unverzüglich die Kontaktdaten des Kartenherausgebers oder den Sperrnotruf. Überprüfen Sie anschließend zeitnah die Umsätze und reklamieren Sie nicht autorisierte Belastungen nach dem vorgesehenen Verfahren. Eine Kündigung kann danach sinnvoll sein, wenn Sie keine Ersatzkarte erhalten oder den Vertrag dauerhaft beenden möchten.

Häufige Fragen

Kann ich meine Kreditkarte jederzeit kündigen?

Das hängt von Ihrem Kreditkartenvertrag ab. Verträge auf unbestimmte Zeit sind häufig unter Einhaltung einer vertraglichen Frist kündbar. Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung oft erst zum Laufzeitende möglich. Prüfen Sie deshalb die Vertragsbedingungen und verwenden Sie bei Unsicherheit die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“.

Reicht es, die Kreditkarte zu zerschneiden?

Nein. Das Zerschneiden verhindert zwar eine weitere Nutzung der Plastikkarte, beendet aber den Vertrag nicht. Senden Sie eine eindeutige Kündigung an den Kartenherausgeber und warten Sie dessen Bestätigung ab. Befolgen Sie Hinweise des Anbieters zur Entwertung oder Rückgabe der Karte.

Muss ich die Kreditkarte nach der Kündigung zurückschicken?

Das richtet sich nach den Vertragsbedingungen und den Anweisungen des Kartenherausgebers. Häufig soll die Karte nach einer Kündigung oder Sperre sicher vernichtet werden. Senden Sie die Karte nicht unaufgefordert als normalen Brief, sofern der Anbieter dies nicht verlangt. Durchtrennen Sie bei einer erlaubten Selbstvernichtung Chip und Magnetstreifen.

Was passiert mit meinem Guthaben auf der Kreditkarte?

Ein positives Guthaben sollte Ihnen grundsätzlich ausgezahlt werden. Geben Sie im Kündigungsschreiben eine IBAN an und kontrollieren Sie die Schlussabrechnung. Offene Umsätze, Gebühren oder Rückbelastungen können mit dem Guthaben verrechnet werden, soweit dies vertraglich und rechtlich zulässig ist.

Enden Abonnements und wiederkehrende Zahlungen automatisch?

Nein. Die Kündigung der Kreditkarte beendet nur den Vertrag mit dem Kartenherausgeber. Verträge mit Händlern, Streamingdiensten oder anderen Leistungserbringern bleiben bestehen. Hinterlegen Sie dort rechtzeitig eine andere Zahlungsart oder kündigen Sie den jeweiligen Vertrag gesondert.

Kann ich wegen einer Gebührenerhöhung sofort kündigen?

Ob ein besonderes Kündigungsrecht besteht, hängt von der Art der Änderung, der vertraglichen Gestaltung und der Mitteilung des Kartenherausgebers ab. Lesen Sie die Änderungsmitteilung genau. Wenn Sie kein Sonderkündigungsrecht sicher feststellen können, kündigen Sie vorsorglich ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Bürgerliches Gesetzbuch: § 314 BGB zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.
  • Bürgerliches Gesetzbuch: § 620 BGB zu Beendigung und Kündigung bestimmter Dauerschuldverhältnisse.
  • Vertrag, Preis- und Leistungsverzeichnis sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihres Kartenherausgebers.
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Hinweise zum sicheren Umgang mit Zahlungs- und Zugangsdaten.
  • Sperrnotruf 116 116: Informationen zur unverzüglichen Sperrung von Karten bei Verlust oder Diebstahl.

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