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Kündigungen

Stromvertrag kündigen: Vorlage für Anbieterwechsel

Mit einer klaren Kündigung beenden Sie Ihren Stromvertrag fristgerecht und schaffen die Grundlage für den Wechsel zu einem neuen Anbieter. Die Vorlage enthält alle wichtigen Angaben wie Kundennummer, Lieferstelle, Zählernummer und gewünschten Kündigungstermin – einschließlich Formulierungen für Sonderfälle.

Stefano Barcellos VonStefano Barcellos Veröffentlicht: 14 Min. Lesezeit
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Stromvertrag kündigen: Vorlage für Anbieterwechsel

Ein Stromvertrag lässt sich in vielen Fällen unkompliziert kündigen – vorausgesetzt, Sie beachten Laufzeit, Kündigungsfrist und die richtige Zuordnung des Vertrags. Gerade beim Anbieterwechsel ist ein sorgfältig formuliertes Kündigungsschreiben sinnvoll: Es dokumentiert Ihren Kündigungswunsch, nennt die betroffene Lieferstelle eindeutig und hilft, Missverständnisse über Zähler oder Vertragsnummern zu vermeiden.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie Ihren Stromvertrag selbst kündigen müssen, welche Angaben das Schreiben enthalten sollte und welche Sonderrechte bestehen können. Die kostenlose Vorlage ist für die Kündigung eines Stromliefervertrags durch Privatkundinnen und Privatkunden ausgelegt. Sie kann sowohl für die ordentliche Kündigung als auch – nach Anpassung des Textes – für eine außerordentliche Kündigung genutzt werden.

Was bedeutet die Kündigung eines Stromvertrags?

Mit der Kündigung eines Stromvertrags erklären Sie Ihrem Energieversorger, dass das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt enden soll. Der Vertrag betrifft die Belieferung einer konkret benannten Verbrauchsstelle mit elektrischer Energie. Diese Lieferstelle ist regelmäßig über die Adresse und häufig zusätzlich über die Zählernummer identifizierbar.

Eine Kündigung beendet nicht automatisch die Stromversorgung in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Ziehen Sie nicht aus und ist kein neuer Liefervertrag abgeschlossen, greift grundsätzlich die Ersatzversorgung oder Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Das kann zwar verhindern, dass Sie ohne Strom dastehen, ist aber nicht immer die günstigste Lösung. Schließen Sie deshalb rechtzeitig einen Anschlussvertrag mit dem gewünschten neuen Lieferanten ab.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung unterscheiden

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Sie ist der typische Weg bei einem regulären Anbieterwechsel. Die außerordentliche Kündigung, auch Sonderkündigung genannt, setzt dagegen einen besonderen Kündigungsgrund voraus. Sie wirkt meist zu einem früheren Zeitpunkt, ist aber nur wirksam, wenn die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann müssen Sie selbst kündigen?

Bei einem gewöhnlichen Wechsel des Stromanbieters übernimmt der neue Lieferant häufig die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Das ist praktisch, entbindet Sie aber nicht davon, die Angaben im Wechselauftrag sorgfältig zu prüfen. Teilen Sie dem neuen Anbieter die korrekte Kundennummer, Lieferadresse und – soweit verlangt – die Zählernummer mit. Nur dann kann er den Wechsel verlässlich einleiten.

Sie sollten den bisherigen Stromanbieter selbst anschreiben, wenn Sie ausdrücklich selbst kündigen möchten, wenn der neue Lieferant den Wechsel nicht übernehmen soll oder wenn ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird. Bei einem Umzug ist eine eigene Mitteilung besonders wichtig. Je nach Vertrag kann ein Umzug ein Kündigungsrecht auslösen oder der Anbieter kann berechtigt sein, den Vertrag an der neuen Anschrift fortzuführen, wenn er dort liefern kann.

Typische Fälle bei der Kündigung eines Stromvertrags
SituationGeeigneter WegWorauf Sie achten sollten
Regulärer AnbieterwechselOrdentliche Kündigung oder Wechselauftrag an neuen AnbieterVertragslaufzeit und Kündigungsfrist prüfen
PreiserhöhungAußerordentliche KündigungFrist und Anlass aus der Mitteilung des Anbieters beachten
UmzugUmzug melden, gegebenenfalls kündigenNeue Anschrift, Auszugsdatum und Zählerstand mitteilen
Vertrag nach MindestlaufzeitOrdentliche KündigungBei Verbraucherverträgen gelten Grenzen für Verlängerung und Kündigungsfrist
GrundversorgungKündigung mit gesetzlicher FristTextform und Frist nach StromGVV berücksichtigen

Rechtliche Grundlagen für die Stromvertragskündigung

Stromlieferverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Energielieferverträge. Für diese Verträge gelten insbesondere die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie spezielle energierechtliche Vorgaben. Die vertraglich vereinbarte Laufzeit bleibt wichtig, darf bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern aber die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten.

Nach § 309 Nr. 9 BGB sind bestimmte Klauseln über lange Vertragsbindungen, automatische Verlängerungen und unangemessen lange Kündigungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Für nach dem 1. März 2022 geschlossene Verbraucherverträge ist insbesondere relevant, dass ein Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit nur auf unbestimmte Zeit verlängert werden darf und dann mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sein muss. Den Gesetzestext zu den Klauselverboten finden Sie bei § 309 BGB auf gesetze-im-internet.de.

Bei Energielieferverträgen dürfen Haushaltskunden vertraglich nicht länger als zwei Jahre gebunden werden. Eine Kündigungsfrist darf einen Monat nicht überschreiten.

§ 41b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Für die Grundversorgung gelten besondere Bestimmungen. Haushaltskunden können den Grundversorgungsvertrag nach § 20 Abs. 1 Stromgrundversorgungsverordnung mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Regelung finden Sie im Wortlaut in § 20 StromGVV. Ob Sie in der Grundversorgung sind, erkennen Sie meist an Ihren Vertragsunterlagen oder an der Bezeichnung auf der Rechnung.

Sonderkündigung bei Preisänderungen

Erhöht Ihr Stromanbieter Preise oder ändert Vertragsbedingungen einseitig zu Ihrem Nachteil, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Nach § 41 Abs. 5 EnWG müssen Energieversorger Haushaltskunden rechtzeitig und transparent über beabsichtigte Änderungen informieren und auf das Recht zur unentgeltlichen Kündigung hinweisen. Entscheidend sind immer der konkrete Inhalt der Änderungsmitteilung, der Zeitpunkt ihres Zugangs und der dort erläuterte Kündigungstermin.

Verwenden Sie bei einer Preisänderung nicht nur die allgemeine Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“. Benennen Sie zusätzlich den Anlass, etwa „wegen der mit Schreiben vom [Datum] angekündigten Preisänderung“, und erklären Sie die außerordentliche Kündigung zum Wirksamwerden der Änderung. Bewahren Sie die Mitteilung des Versorgers als Nachweis auf.

Textform und Zugang der Kündigung

Welche Form verlangt wird, ergibt sich zunächst aus Vertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Viele Anbieter akzeptieren Kündigungen online über das Kundenportal, per E-Mail oder per Brief. Für die Grundversorgung schreibt § 20 StromGVV Textform vor. Textform nach § 126b BGB bedeutet, dass die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird und die erklärende Person genannt ist; eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Wichtig ist der Zugang: Eine Kündigung wirkt nicht bereits mit dem Absenden, sondern erst, wenn sie im Machtbereich des Stromanbieters angekommen ist. Bei wichtigen Fristen ist ein nachweisbarer Versand sinnvoll. Nutzen Sie etwa das Kundenportal mit Bestätigung, eine E-Mail mit gespeicherter Versanddokumentation oder einen Briefversand, dessen Zugang Sie im Streitfall belegen können.

Pflichtangaben im Kündigungsschreiben

Ein Kündigungsschreiben muss keinen komplizierten Aufbau haben. Es muss aber so eindeutig sein, dass der Anbieter den Vertrag und die gewünschte Vertragsbeendigung zweifelsfrei zuordnen kann. Ein Satz wie „Hiermit kündige ich meinen Stromvertrag“ reicht allein oft nicht aus, wenn mehrere Verträge, Wohnungen oder Zähler auf Ihren Namen geführt werden.

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift der kündigenden Person
  • Name und Anschrift des Stromanbieters
  • Kundennummer oder Vertragskontonummer
  • Adresse der Lieferstelle, falls sie von Ihrer Postanschrift abweicht
  • Zählernummer, sofern verfügbar und zur Zuordnung hilfreich
  • Eindeutige Kündigungserklärung
  • Kündigungstermin oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Bei Sonderkündigung: konkreter Grund und Bezug auf die Mitteilung des Anbieters
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung mit Vertragsende

Bei einem Auszug ergänzen Sie das genaue Auszugsdatum, die neue Anschrift für die Schlussrechnung und den Zählerstand zum Übergabetag. Der Zählerstand ersetzt die Kündigung nicht, ist aber für eine korrekte Endabrechnung und eine saubere Abgrenzung des Verbrauchs wichtig.

Vorlage

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stromvertrag-kuendigen-vorlage-schreiben.docx

Kündigung des Stromliefervertrags

Absenderin/Absender

Name, Vorname[Vorname Nachname]
Straße, Hausnummer[Straße Hausnummer]
PLZ, Ort[PLZ Ort]
E-Mail / Telefon[E-Mail-Adresse / Telefonnummer]

Empfänger

Stromanbieter[Name des Stromanbieters]
Anschrift[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Kündigung meines Stromliefervertrags, Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Angaben zum Stromliefervertrag

Kundennummer[Kundennummer]
Vertragsnummer, soweit vorhanden[Vertragsnummer]
Lieferstelle[Straße Hausnummer, PLZ Ort der Verbrauchsstelle]
Zählernummer[Zählernummer]
Marktlokations-ID, soweit bekannt[Marktlokations-ID]

2. Ordentliche Kündigung

Hiermit kündige ich den oben genannten Stromliefervertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen zulässigen Termin.

3. Alternative: Außerordentliche Kündigung wegen Preisänderung

Diesen Abschnitt nur verwenden, wenn eine Preisänderung oder Vertragsänderung angekündigt wurde. Nicht benötigte Abschnitte bitte löschen.

Vorsorglich und hilfsweise erkläre ich die außerordentliche Kündigung des oben genannten Stromliefervertrags wegen der mit Ihrem Schreiben vom [Datum der Änderungsmitteilung] angekündigten Preis- beziehungsweise Vertragsänderung. Die Kündigung soll zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Änderung, somit zum [Datum], wirksam werden.

Hilfsweise kündige ich den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

4. Alternative: Mitteilung bei Auszug

Diesen Abschnitt nur bei einem Auszug ergänzen. Nicht benötigte Abschnitte bitte löschen.

Ich ziehe am [Auszugsdatum] aus der oben genannten Lieferstelle aus. Bitte verwenden Sie für die Schlussrechnung und weitere Korrespondenz ab diesem Zeitpunkt folgende Anschrift:

Neue Anschrift[Straße Hausnummer, PLZ Ort]
Zählerstand am Auszugstag[Zählerstand] kWh
Ablesedatum[Datum]

Soweit die Voraussetzungen für eine Vertragsbeendigung aufgrund meines Auszugs vorliegen, kündige ich den Stromliefervertrag zum [gewünschtes Vertragsende], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

5. Bitte um Bestätigung und Schlussabrechnung

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung in Textform unter Angabe des konkreten Vertragsendes. Bitte erstellen Sie nach Vertragsbeendigung eine nachvollziehbare Schlussrechnung und erstatten Sie ein eventuelles Guthaben auf folgendes Konto:

Kontoinhaberin/Kontoinhaber[Name]
IBAN[IBAN]
BIC, nur soweit erforderlich[BIC]

Mit freundlichen Grüßen



______________________________
Unterschrift [Vorname Nachname]

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Stromvertrag kündigen: Vorlage richtig ausfüllen

Die Vorlage ist bewusst so aufgebaut, dass sie sowohl für eine fristgerechte Kündigung als auch für ausgewählte Sonderfälle verwendbar ist. Füllen Sie nur die Alternative aus, die auf Ihre Situation zutrifft. Lassen Sie keine widersprüchlichen Angaben stehen, etwa gleichzeitig eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung ohne erkennbaren Vorrang.

  1. Absender eintragen: Geben Sie den Namen der Person an, die als Vertragspartnerin oder Vertragspartner im Stromvertrag steht. Ergänzen Sie die aktuelle Postanschrift und eine Kontaktmöglichkeit.
  2. Empfänger prüfen: Verwenden Sie die Anschrift Ihres vertraglichen Stromanbieters, nicht automatisch die Adresse des örtlichen Netzbetreibers. Diese Unternehmen können unterschiedlich sein.
  3. Vertragsdaten übernehmen: Tragen Sie Kundennummer, Vertragsnummer und Lieferadresse exakt so ein, wie sie auf Rechnung oder Vertragsbestätigung stehen. Die Zählernummer finden Sie häufig auf der Rechnung oder direkt am Stromzähler.
  4. Kündigungsart auswählen: Für den normalen Wechsel verwenden Sie die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Bei einer Preisänderung verwenden Sie die Sonderkündigung und nennen den Anlass.
  5. Termin kontrollieren: Wenn Sie ein konkretes Enddatum nennen, muss es zur vereinbarten Frist passen. Sind Sie unsicher, ist „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ eine sinnvolle Absicherung.
  6. Bestätigung verlangen: Bitten Sie um eine Bestätigung in Textform. Der Anbieter soll darin das genaue Vertragsende nennen.
  7. Versand dokumentieren: Speichern Sie das übermittelte Schreiben, Versandnachweise und die Antwort des Anbieters. Bei einer Kündigung über das Kundenportal sollten Sie die Bestätigungsseite als PDF oder Screenshot sichern.

Praktisches Beispiel: Wechsel nach Ende der Mindestlaufzeit

Frau Meier hat im August einen Stromvertrag mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit abgeschlossen. Ihr Vertrag sieht eine Kündigungsfrist von vier Wochen vor. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Frau Meier findet ein günstigeres Angebot und möchte wechseln.

Sie beauftragt zunächst den neuen Anbieter und übermittelt die Daten aus ihrer letzten Stromrechnung. Der neue Anbieter kann die Kündigung im Rahmen des Wechselprozesses übernehmen. Möchte Frau Meier zusätzlich selbst kündigen, kann sie die Vorlage mit der Erklärung „hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwenden. Sie trägt ihre Kundennummer, die Lieferadresse und die Zählernummer ein und fordert die Bestätigung des Beendigungsdatums an.

Ist der Vertrag bereits auf unbestimmte Zeit fortgesetzt worden, darf die Kündigungsfrist bei einem Verbrauchervertrag in diesem Stadium höchstens einen Monat betragen. Frau Meier sollte dennoch die Vertragsbestätigung prüfen, damit sie den Wechseltermin realistisch plant. Der neue Vertrag sollte nicht unnötig früh beginnen, um eine parallele Belieferung oder Unklarheiten bei der Abrechnung zu vermeiden.

Häufige Fehler bei der Kündigung vermeiden

Viele Kündigungen scheitern nicht an der rechtlichen Grundlage, sondern an fehlenden Daten, unklaren Erklärungen oder einer zu späten Übermittlung. Mit den folgenden Punkten vermeiden Sie typische Probleme:

  • Nur den Netzbetreiber anschreiben: Vertragspartner ist normalerweise der Stromlieferant. Der Netzbetreiber ist für das Stromnetz zuständig, aber nicht zwingend Empfänger Ihrer Kündigung.
  • Lieferstelle nicht nennen: Bei mehreren Wohnungen, Gewerbeeinheiten oder Umzügen kann ohne genaue Lieferadresse keine sichere Zuordnung erfolgen.
  • Zählernummer verwechseln: Notieren Sie die Nummer direkt vom betroffenen Zähler oder aus der aktuellen Rechnung. Verwechseln Sie sie nicht mit der Messlokations-ID oder Kundennummer.
  • Sonderkündigung ohne Begründung: Bei einer Preisänderung muss der Kündigungsgrund erkennbar sein. Fügen Sie das Schreiben des Anbieters nicht zwingend bei, bewahren Sie es aber auf.
  • Kündigungsfrist falsch berechnen: Maßgeblich sind Vertragsunterlagen, gesetzliche Grenzen und der Zugang beim Anbieter. Ein Brief, der erst nach Fristablauf eingeht, kann zu spät sein.
  • Umzug nicht separat melden: Die Kündigung ersetzt nicht unbedingt die Information über Auszug, neue Anschrift und Zählerstand.
  • Keine Bestätigung abwarten: Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung auf Lieferstelle, Vertragskonto und Enddatum. Reagiert der Anbieter nicht, fragen Sie nach und legen Sie Ihren Versandnachweis vor.

Checkliste für einen sicheren Anbieterwechsel

Ein Anbieterwechsel ist einfacher, wenn Sie die Informationen vor dem Absenden zusammenstellen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung:

  • Aktuelle Stromrechnung und Vertragsbestätigung bereitlegen
  • Kundennummer, Vertragsnummer und Lieferadresse kontrollieren
  • Zählernummer und gegebenenfalls aktuellen Zählerstand notieren
  • Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist prüfen
  • Bei Preiserhöhung das Ankündigungsschreiben und den Änderungstermin sichern
  • Neuen Liefervertrag erst nach sorgfältigem Tarifvergleich abschließen
  • Kündigung oder Wechselauftrag rechtzeitig übermitteln
  • Kündigungsbestätigung mit Vertragsenddatum archivieren
  • Schlussrechnung und gegebenenfalls die Erstattung eines Guthabens prüfen

Für andere laufende Verträge benötigen Sie jeweils ein angepasstes Schreiben. Wenn Sie neben dem Stromvertrag auch Ihren Anschluss kündigen möchten, finden Sie eine passende Vorlage zur Kündigung eines Internetvertrags. Die Daten, Fristen und Sonderrechte unterscheiden sich allerdings je nach Vertragsart.

Sonderfälle und Varianten der Stromkündigung

Kündigung wegen Umzug

Bei einem Umzug sollten Sie den Stromanbieter möglichst früh informieren. Ob Sie kündigen können, hängt von den Vertragsbedingungen und der konkreten Versorgungssituation am neuen Wohnort ab. Kann der Anbieter dort weiter beliefern, kann eine Vertragsfortsetzung in Betracht kommen. Kann er die Leistung nicht anbieten oder besteht ein vereinbartes beziehungsweise gesetzliches Sonderrecht, kann die Vertragsbeendigung möglich sein.

Unabhängig davon teilen Sie den Auszugstermin, die neue Rechnungsanschrift und den Zählerstand mit. Lassen Sie sich bei einer Wohnungsübergabe den Zählerstand möglichst im Übergabeprotokoll bestätigen. So lassen sich spätere Unstimmigkeiten über den Verbrauch nach Ihrem Auszug leichter klären.

Preisänderung und Wegfall einer Preisgarantie

Erhalten Sie eine Preisänderungsmitteilung, lesen Sie sie vollständig. Maßgeblich ist nicht allein die Höhe der Erhöhung, sondern auch, ob und ab wann die Änderung wirksam werden soll und welches Kündigungsrecht der Anbieter nennt. Eine vereinbarte Preisgarantie kann Einschränkungen enthalten, etwa für Steuern, Abgaben oder gesetzlich veranlasste Preisbestandteile. Prüfen Sie daher die Vertragsunterlagen und die konkrete Mitteilung.

Grundversorgung und Ersatzversorgung

In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Ersatzversorgung tritt demgegenüber typischerweise vorübergehend ein, wenn kein anderer Liefervertrag besteht. Wer nur deshalb Strom bezieht, weil ein Anbieterwechsel noch nicht abgeschlossen ist, sollte sich zeitnah um einen neuen Vertrag kümmern. Die Konditionen können sich von denen eines bewusst gewählten Tarifs deutlich unterscheiden.

Mehrere Vertragspartner oder Todesfall

Haben mehrere Personen den Stromvertrag gemeinsam geschlossen, sollten grundsätzlich alle Vertragspartner die Kündigung erklären oder eine Person nachweisbar bevollmächtigen. Nach einem Todesfall sollten Angehörige den Anbieter zeitnah informieren und die Vertragsunterlagen vorlegen, soweit der Versorger dies für die Bearbeitung benötigt. Die weitere Vorgehensweise hängt davon ab, ob die Wohnung übernommen, geräumt oder das Vertragsverhältnis fortgeführt wird.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Stromvertrag jederzeit kündigen?

Nein. Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung grundsätzlich erst zum vereinbarten Laufzeitende unter Einhaltung der Frist möglich. Nach einer zulässigen Verlängerung auf unbestimmte Zeit können Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht kann bei bestimmten Anlässen bestehen, etwa bei einer angekündigten Preisänderung.

Muss ich beim Anbieterwechsel selbst kündigen?

Nein, häufig übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung. Prüfen Sie jedoch, ob Sie ihn damit ausdrücklich beauftragt haben und ob alle Vertragsdaten korrekt sind. Bei einer Sonderkündigung oder einem Umzug ist eine eigene Erklärung häufig sinnvoll oder erforderlich.

Welche Frist gilt in der Grundversorgung?

Den Grundversorgungsvertrag können Haushaltskunden mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Erklärung muss in Textform erfolgen. Geben Sie zur sicheren Zuordnung mindestens Ihren Namen, die Lieferadresse und möglichst Ihre Kundennummer an.

Was passiert, wenn ich kündige, aber noch keinen neuen Stromanbieter habe?

Ihre Stromversorgung endet nicht einfach ersatzlos. In der Regel werden Sie zunächst über die Ersatzversorgung oder Grundversorgung mit Strom beliefert. Trotzdem sollten Sie umgehend einen neuen Tarif wählen, weil die Konditionen dort nicht zwingend günstig sind und der Wechsel sonst unnötig verzögert wird.

Benötige ich für die Kündigung eine Unterschrift?

Das hängt von der vereinbarten Form und vom jeweiligen Vertrag ab. Bei einer Kündigung in Textform ist eine handschriftliche Unterschrift nicht erforderlich. Ein unterschriebener Brief kann dennoch sinnvoll sein, wenn Sie schriftlich per Post kündigen. Bei elektronischer Übermittlung sollten Sie Ihren Namen eindeutig angeben und die Versandbestätigung speichern.

Was ist bei einer Kündigung wegen Preiserhöhung wichtig?

Nennen Sie ausdrücklich die angekündigte Preisänderung, das Datum des Schreibens und den gewünschten Beendigungszeitpunkt. Reagieren Sie innerhalb der vom Anbieter mitgeteilten Frist und bewahren Sie die Preisanpassungsmitteilung auf. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, prüfen Sie die Vertragsbedingungen und die Information des Anbieters genau.

Quellen und weiterführende Informationen

  • § 41 und § 41b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Informationspflichten und Vertragslaufzeiten bei Energielieferverträgen.
  • § 20 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV): Kündigung des Grundversorgungsvertrags.
  • § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Anforderungen an die Textform.
  • § 309 Nr. 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Grenzen für Laufzeit-, Verlängerungs- und Kündigungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Bundesnetzagentur: Informationen zum Lieferantenwechsel und zu Rechten von Energieverbrauchern.

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