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Kündigungen

Handyvertrag kündigen: Vorlage für Ihre Kündigung

Mit einer klaren Kündigung beenden Sie Ihren Handyvertrag fristgerecht und nachweisbar. Diese Seite erklärt Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrechte, Pflichtangaben und die Rufnummernmitnahme. Die editierbare Vorlage hilft Ihnen, Ihr Schreiben vollständig zu formulieren.

Stefano Barcellos VonStefano Barcellos Veröffentlicht: 13 Min. Lesezeit
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Handyvertrag kündigen: Vorlage für Ihre Kündigung

Ein Handyvertrag lässt sich mit einem kurzen, eindeutigen Schreiben kündigen. Entscheidend ist nicht eine besonders förmliche Sprache, sondern dass der richtige Vertrag klar bezeichnet wird, die Kündigung rechtzeitig beim Mobilfunkanbieter eingeht und Sie den Zugang im Streitfall belegen können. Die folgende Vorlage ist für Mobilfunkverträge mit Laufzeit, etwa Verträge mit Allnet-Flat, Datenvolumen oder Smartphone-Finanzierung, geeignet.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und eine eventuell gewünschte Rufnummernmitnahme. Bei vielen Verbraucherverträgen können Sie nach Ablauf der anfänglichen Mindestlaufzeit monatlich kündigen. Prüfen Sie dennoch Ihre Vertragsunterlagen, denn für die fristgerechte Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit gelten konkrete Fristen. Mit einem vollständigen Kündigungsschreiben vermeiden Sie Rückfragen und schaffen eine nachvollziehbare Grundlage für die Vertragsabwicklung.

Was bedeutet eine Kündigung des Handyvertrags?

Mit der Kündigung erklären Sie Ihrem Mobilfunkanbieter, dass Sie den bestehenden Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt beenden möchten. Es handelt sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung: Wirksam wird sie grundsätzlich erst, wenn sie dem Anbieter zugeht. Der Anbieter muss die Kündigung nicht annehmen.

Ein Handyvertrag ist regelmäßig ein Dauerschuldverhältnis. Er umfasst häufig Mobilfunkleistungen, eine SIM-Karte, die Nutzung eines Mobilfunknetzes und gegebenenfalls zusätzliche Leistungen wie Datenoptionen, Streaming-Pakete oder Geräteschutz. Prüfen Sie vor dem Absenden, ob Sie nur den Hauptvertrag oder auch separat gebuchte Optionen beenden möchten. Nicht jede Zusatzleistung endet automatisch mit jeder Vertragskündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung unterscheiden

Die ordentliche Kündigung beendet den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlich geltenden Frist. Sie ist der übliche Weg, wenn Sie den Anbieter wechseln, Ihren Tarif nicht mehr benötigen oder zu einem günstigeren Angebot wechseln möchten. Eine Begründung ist dafür normalerweise nicht erforderlich.

Eine außerordentliche Kündigung beendet den Vertrag dagegen vorzeitig aus wichtigem Grund. Sie setzt voraus, dass Ihnen die Fortsetzung bis zum regulären Vertragsende nicht zugemutet werden kann. Denkbar sind erhebliche, andauernde Leistungsstörungen oder bestimmte Vertragsänderungen. Eine außerordentliche Kündigung sollte konkret begründet und möglichst mit Nachweisen versehen werden. Bestehen Zweifel, erklären Sie hilfsweise zusätzlich die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

Rechtliche Grundlagen für die Kündigung

Für Mobilfunkverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten insbesondere die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) über Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Nach § 56 TKG darf die anfängliche Vertragslaufzeit grundsätzlich 24 Monate nicht überschreiten. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kann ein Vertrag in der Regel mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.

Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit ist Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Kündigung mit einer Frist von höchstens einem Monat zu ermöglichen.

§ 56 TKG

Daneben gelten allgemeine Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für Dauerschuldverhältnisse ist insbesondere § 314 BGB relevant: Er erlaubt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Kündigung aus wichtigem Grund. Üblicherweise ist vor einer außerordentlichen Kündigung wegen einer Pflichtverletzung eine angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich, sofern dies nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

Hat Ihr Anbieter Vertragsbedingungen, Preise oder Leistungen einseitig geändert, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Für Telekommunikationsdienste enthält § 57 TKG Vorgaben zu Vertragsänderungen. Der Anbieter muss über beabsichtigte Änderungen informieren und auf das Recht zur kostenfreien Kündigung hinweisen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Lesen Sie die Änderungsmitteilung genau: Sie enthält regelmäßig die maßgebliche Frist.

Kündigungsfrist und richtiger Kündigungstermin

Schauen Sie zuerst in die Vertragsbestätigung, die letzte Rechnung oder den Online-Kundenbereich. Dort finden Sie normalerweise den Beginn der Mindestlaufzeit, das Ende der Bindungsfrist und gegebenenfalls einen berechneten Kündigungstermin. Verlassen Sie sich nicht allein auf Erinnerungen oder Angaben am Telefon, sondern dokumentieren Sie Ihre eigenen Angaben.

Bei einem Vertrag innerhalb der anfänglichen Mindestlaufzeit richtet sich die fristgerechte Kündigung nach der vereinbarten Kündigungsfrist. Bei vielen neueren Verbrauchermobilfunkverträgen beträgt sie höchstens einen Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Wird die Frist verpasst, läuft der Vertrag nach der Mindestlaufzeit nicht mehr automatisch für ein ganzes weiteres Jahr weiter; eine Kündigung muss dann grundsätzlich mit höchstens einem Monat Frist möglich sein. Ältere Vertragsbedingungen sind jedoch im Einzelfall anhand der jeweils geltenden gesetzlichen Übergangsregeln und des Vertragsstatus zu prüfen.

Warum der Zugang zählt

Maßgeblich ist grundsätzlich, wann Ihre Kündigung beim Anbieter eingeht, nicht wann Sie sie abschicken. Versenden Sie daher rechtzeitig und bewahren Sie den Nachweis auf. Für postalische Schreiben bietet sich ein Einwurf-Einschreiben an; der Einlieferungsbeleg und die Sendungsverfolgung sollten aufbewahrt werden. Akzeptiert der Anbieter die Kündigung im Kundenportal oder per E-Mail, sichern Sie die Eingangsbestätigung, einen Screenshot und eine Kopie des versendeten Inhalts.

Pflichtangaben im Kündigungsschreiben

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss Ihren Willen zur Vertragsbeendigung eindeutig erkennen lassen. Es sollte außerdem so viele Zuordnungsdaten enthalten, dass der Anbieter den betroffenen Vertrag ohne Nachfragen identifizieren kann. Eine handschriftliche Unterschrift ist rechtlich nicht in jedem Fall zwingend; sie ist bei einem postalischen Schreiben aber sinnvoll. Prüfen Sie zusätzlich, welche Übermittlungswege Ihr Anbieter vertraglich vorsieht.

Angaben für eine vollständige Handyvertragskündigung
AngabeZweckEmpfohlene FormulierungWichtigkeit
AbsenderdatenZuordnung zum VertragsinhaberName und AnschriftUnverzichtbar
Anbieter und AnschriftRichtiger EmpfängerVollständige UnternehmensanschriftUnverzichtbar
KundennummerSchnelle VertragszuordnungKundennummer: [Nummer]Sehr wichtig
RufnummerBetroffene Mobilfunkkarte benennenMobilfunknummer: [Nummer]Sehr wichtig
KündigungserklärungVertrag eindeutig beendenHiermit kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.Unverzichtbar
BestätigungsbitteTermin schriftlich erhaltenBitte bestätigen Sie mir Termin und Vertragsende.Empfohlen

Nennen Sie bei mehreren Verträgen oder SIM-Karten jede einzelne Rufnummer beziehungsweise Vertragsnummer. Wenn Sie eine Rufnummer mitnehmen möchten, sollten Sie dies ausdrücklich ansprechen. Die Kündigung des Vertrags und die Portierung der Rufnummer sind zwar miteinander verbunden, werden aber organisatorisch häufig über den aufnehmenden neuen Anbieter abgewickelt.

Vorlage

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handyvertrag-kuendigen-vorlage-schreiben.docx

Kündigung meines Mobilfunkvertrags

Absender

Name, Vorname[Vor- und Nachname]
Adresse[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
E-Mail-Adresse[E-Mail-Adresse]
Telefonnummer[Telefonnummer]

Empfänger

Mobilfunkanbieter[Name des Mobilfunkanbieters]
Kündigungsanschrift[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Kündigung meines Mobilfunkvertrags, Kundennummer [Kundennummer], Rufnummer [Mobilfunknummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Ordentliche Kündigung

hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] und der Mobilfunknummer [Mobilfunknummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Sofern zu dem genannten Vertrag weitere Karten, Optionen oder Zusatzleistungen gehören, kündige ich diese ebenfalls zum nächstmöglichen Termin, soweit sie nicht bereits automatisch mit dem Hauptvertrag enden. Hiervon ausgenommen sind folgende Leistungen, die fortgeführt werden sollen: [gegebenenfalls gewünschte fortzuführende Leistungen / „keine“].

2. Hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Termin

Hilfsweise erkläre ich die Kündigung zu jedem rechtlich zulässigen nächstmöglichen Termin, falls der von mir angenommene Kündigungstermin von Ihren Unterlagen abweicht.

3. Rufnummernmitnahme

Bitte wählen Sie eine der folgenden Varianten und löschen Sie die nicht zutreffende Variante:

Variante A – Rufnummer mitnehmen:
Ich beabsichtige, meine Mobilfunknummer [Mobilfunknummer] zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Bitte unterstützen Sie die Rufnummernmitnahme im gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Rahmen. Bitte teilen Sie mir mit, falls hierfür noch Angaben oder Unterlagen erforderlich sind.

Variante B – Rufnummer nicht mitnehmen:
Eine Rufnummernmitnahme ist nicht beabsichtigt.

4. Bitte um Kündigungsbestätigung

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie den konkreten Beendigungszeitpunkt des Vertrags schriftlich. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob nach Vertragsende noch offene Beträge, Gutschriften, Gerätevereinbarungen oder sonstige eigenständige Vertragsverhältnisse bestehen.

5. Optional: außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Diesen Abschnitt nur verwenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Nichtzutreffendes löschen.

Vorsorglich erkläre ich außerdem die außerordentliche Kündigung meines Mobilfunkvertrags aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Der wichtige Grund besteht in folgendem Sachverhalt:

[Konkrete Beschreibung des wichtigen Grundes, zum Beispiel erhebliche Leistungsstörung, Vertragsänderung oder anderer nachvollziehbarer Sachverhalt; Daten, Orte und bisherige Kontaktaufnahmen angeben]

Ich habe Sie am [Datum] zur Abhilfe beziehungsweise Stellungnahme aufgefordert. Eine angemessene Abhilfe ist bis zum [Datum] nicht erfolgt / eine vorherige Fristsetzung war aus folgendem Grund entbehrlich: [Begründung].

Als Nachweise füge ich bei: [Auflistung der Anlagen, zum Beispiel Schriftverkehr, Störungsprotokoll, Änderungsmitteilung].

6. Schlussformel

Bitte senden Sie die Bestätigung an die oben genannte Anschrift oder an folgende E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse].

Mit freundlichen Grüßen



______________________________
Unterschrift [Vor- und Nachname]


Anlagen

  • [Kopie einer Rechnung oder Vertragsbestätigung – optional]
  • [Nachweise für eine außerordentliche Kündigung – optional]
  • [Weitere Anlage – optional]
Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Handyvertrag kündigen: Vorlage richtig ausfüllen

Die editierbare Vorlage ist bewusst eindeutig formuliert. Sie enthält eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin und lässt sich bei Bedarf um eine außerordentliche Kündigung ergänzen. Gehen Sie beim Ausfüllen strukturiert vor.

  1. Vertragsdaten bereitlegen: Nehmen Sie die jüngste Rechnung oder Ihre Vertragsbestätigung zur Hand. Notieren Sie Kundennummer, Mobilfunknummer, Vertragsinhaber und gegebenenfalls die SIM-Kartennummer.
  2. Empfänger prüfen: Verwenden Sie die aktuelle Kündigungsadresse oder den vorgesehenen digitalen Kündigungsweg Ihres Mobilfunkanbieters. Achten Sie darauf, nicht versehentlich an einen Händler statt an den Vertragspartner zu schreiben.
  3. Kündigungsart auswählen: Für den normalen Anbieterwechsel genügt die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Bei einer außerordentlichen Kündigung tragen Sie den wichtigen Grund konkret ein und fügen Nachweise bei.
  4. Termin nicht unnötig festlegen: Wenn Sie den genauen Vertragsendtermin nicht sicher kennen, verwenden Sie „zum nächstmöglichen Termin“. Der Anbieter muss dann den zutreffenden Termin ermitteln.
  5. Rufnummernmitnahme entscheiden: Wollen Sie Ihre Mobilfunknummer behalten, beauftragen Sie in der Regel den neuen Anbieter mit der Portierung. Nehmen Sie einen Hinweis in das Kündigungsschreiben auf und stimmen Sie die Daten bei beiden Anbietern exakt ab.
  6. Bestätigung verlangen: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit Vertragsende. So können Sie fehlerhafte Angaben zeitnah beanstanden.
  7. Nachweis sichern: Speichern oder drucken Sie das fertige Schreiben. Bewahren Sie Versand- und Zugangsnachweise sowie die Kündigungsbestätigung auf.

Praktisches Beispiel einer fristgerechten Kündigung

Frau Lena Weber hat einen Mobilfunkvertrag bei einem Anbieter, der auf ihren Namen läuft. In ihrer Rechnung stehen die Kundennummer 12345678 und die Rufnummer 0170 1234567. Sie möchte zum Ende der Mindestlaufzeit zu einem anderen Anbieter wechseln, kennt aber den exakten Endtermin nicht. Deshalb schreibt sie: „Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer 0170 1234567 fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.“

Zusätzlich bittet sie um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs und des konkreten Vertragsendes. Da sie ihre Nummer behalten möchte, beauftragt sie den neuen Anbieter mit der Rufnummernmitnahme und gibt dort ihren Namen, ihr Geburtsdatum sowie die Vertragsdaten genauso an wie beim bisherigen Anbieter. Abweichende Schreibweisen, etwa ein anderer Vorname oder eine alte Adresse, können die Portierung verzögern.

Formulierung bei unsicherem Vertragsende

Die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“ ist besonders praktisch, wenn der Kündigungstermin unklar ist. Verlangen Sie dennoch immer die Benennung des konkreten Datums in der Bestätigung. Damit vermeiden Sie, dass nur der Eingang der Kündigung bestätigt wird, aber nicht der Zeitpunkt, zu dem die Leistungspflicht tatsächlich endet.

Rufnummernmitnahme beim Anbieterwechsel

Ihre Mobilfunknummer können Sie grundsätzlich zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Die Mitnahme ist nicht davon abhängig, dass der alte Vertrag bereits vollständig beendet ist. Bei einer vorzeitigen Portierung bleibt der bisherige Vertrag allerdings bis zum vereinbarten Ende bestehen; Sie zahlen ihn grundsätzlich weiter und erhalten für die restliche Laufzeit eine Ersatzrufnummer.

Praktisch ist meist folgender Ablauf: Sie schließen den Vertrag beim neuen Anbieter ab und erklären dort, dass Sie Ihre bisherige Nummer mitnehmen möchten. Der neue Anbieter leitet die Portierungsanfrage weiter. Achten Sie darauf, dass Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kundendaten bei beiden Anbietern übereinstimmen. Informieren Sie den bisherigen Anbieter bei Bedarf über Ihren Portierungswunsch, ohne die Kündigung davon abhängig zu machen.

Wenn Sie neben dem Handyvertrag weitere Verträge kündigen möchten, finden Sie etwa für eine Rechtsschutzversicherung eine passende Kündigungsvorlage. Beachten Sie jedoch, dass Versicherungsverträge eigene Laufzeiten, Fristen und Formerfordernisse haben können.

Häufige Fehler bei der Kündigung vermeiden

Viele Probleme entstehen nicht durch die Kündigung selbst, sondern durch unvollständige Angaben, einen fehlenden Zugangsnachweis oder eine zu späte Reaktion auf Rückfragen. Die folgenden Fehler sollten Sie vermeiden:

  • Nur telefonisch kündigen: Ein Telefonat ist später schwer nachweisbar. Nutzen Sie möglichst einen dokumentierbaren Weg und sichern Sie Bestätigungen.
  • Falschen Vertragspartner anschreiben: Vertragspartner ist oft nicht der Shop oder Vermittler, sondern die in der Vertragsbestätigung genannte Gesellschaft.
  • Kundennummer oder Rufnummer weglassen: Ohne Zuordnungsdaten kann die Bearbeitung verzögert werden oder es entstehen Rückfragen.
  • Nur einen vermuteten Termin nennen: Ist das Datum falsch, kann Unklarheit entstehen. „Zum nächstmöglichen Termin“ ist eine sichere Ergänzung.
  • Portierung zu spät organisieren: Beantragen Sie die Rufnummernmitnahme frühzeitig beim neuen Anbieter und vergleichen Sie alle persönlichen Daten.
  • Außerordentlich ohne Grund kündigen: Eine vorzeitige Kündigung benötigt einen tragfähigen wichtigen Grund; nennen Sie Tatsachen, Daten und vorherige Kontaktversuche.
  • Gerätefinanzierung übersehen: Ein separat vereinbarter Ratenkauf oder Kredit für ein Smartphone kann trotz Vertragskündigung weiterlaufen.

Checkliste vor dem Versand

Kontrollieren Sie Ihr Schreiben noch einmal anhand dieser Punkte. Eine sorgfältige Prüfung spart Zeit und erleichtert die Klärung, falls der Anbieter einen anderen Kündigungstermin nennt.

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift des Vertragsinhabers sind eingetragen.
  • Der richtige Mobilfunkanbieter und die aktuelle Empfängeradresse sind angegeben.
  • Kundennummer und betroffene Mobilfunknummer stehen im Schreiben.
  • Die Kündigung ist eindeutig als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin formuliert.
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung sind Grund, Datum und Nachweise genannt.
  • Eine schriftliche Bestätigung mit dem konkreten Vertragsende wird verlangt.
  • Der Wunsch nach Rufnummernmitnahme ist bei Bedarf berücksichtigt.
  • Das Schreiben ist datiert, bei postalischem Versand unterschrieben und als Kopie gespeichert.
  • Versand und Zugang können Sie belegen.

Sonderfälle und Varianten

Außerordentliche Kündigung wegen Leistungsstörungen

Bei erheblichen Störungen, etwa dauerhaft stark eingeschränkter Leistung am vertraglich vereinbarten Nutzungsort, sollten Sie den Mangel zunächst konkret dokumentieren. Beschreiben Sie Zeitraum, Ort, Art der Störung und bereits erfolgte Meldungen. Fordern Sie den Anbieter grundsätzlich zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist auf. Erst wenn die Voraussetzungen eines wichtigen Grundes vorliegen, kommt eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB in Betracht. Eine pauschale Unzufriedenheit mit dem Empfang reicht regelmäßig nicht aus.

Vertragsänderung durch den Anbieter

Ändert der Anbieter Vertragsbedingungen oder Preise, prüfen Sie die Mitteilung sorgfältig. Das darin genannte Sonderkündigungsrecht kann fristgebunden sein. Kündigen Sie in diesem Fall ausdrücklich wegen der angekündigten Vertragsänderung und nennen Sie das Schreiben oder den Änderungszeitpunkt. Bewahren Sie die Mitteilung auf.

Todesfall des Vertragsinhabers

Im Todesfall sollten Angehörige oder Erben den Anbieter zeitnah informieren und eine Kopie der Sterbeurkunde bereithalten. Ob und zu welchem Zeitpunkt der Vertrag beendet werden kann, hängt von Vertrag, Nachlasssituation und der Kulanz oder Regelung des Anbieters ab. Verwenden Sie keine Zugangsdaten des Verstorbenen ohne Berechtigung, sondern wenden Sie sich schriftlich an den Kundenservice.

Prepaid-Karte statt Laufzeitvertrag

Bei einer Prepaid-Karte besteht häufig kein klassischer Laufzeitvertrag, der ordentlich gekündigt werden muss. Wenn Sie die Karte und personenbezogene Daten löschen lassen möchten oder Restguthaben auszahlen lassen wollen, beachten Sie die jeweiligen Anbieterbedingungen. Für die Auszahlung kann der Anbieter Angaben zur Identifikation und eine Bankverbindung verlangen.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Handyvertrag per E-Mail kündigen?

Das hängt vom Vertrag und den vom Anbieter angebotenen Kommunikationswegen ab. Viele Anbieter ermöglichen Kündigungen über Kundenportale, Kontaktformulare oder per E-Mail. Nutzen Sie einen Weg, bei dem Sie den Inhalt und den Zugang dokumentieren können. Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie die Angaben auf der Rechnung oder im Kundenbereich und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.

Muss ich einen Grund für die ordentliche Kündigung nennen?

Nein. Bei einer fristgerechten ordentlichen Kündigung müssen Sie üblicherweise keinen Grund angeben. Eine Begründung ist vor allem bei einer außerordentlichen Kündigung relevant, weil Sie sich dabei auf einen wichtigen Grund oder ein besonderes Kündigungsrecht berufen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach der Mindestlaufzeit?

Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit muss für Verbrauchermobilfunkverträge grundsätzlich eine Kündigung mit einer Frist von höchstens einem Monat möglich sein. Der konkrete Kündigungstermin ergibt sich aus Ihrem Vertrag und dem Zugang Ihrer Erklärung. Lassen Sie ihn sich vom Anbieter schriftlich bestätigen.

Kann ich die Rufnummer trotz Kündigung behalten?

Ja, eine Rufnummernmitnahme zu einem neuen Anbieter ist grundsätzlich möglich. Beauftragen Sie die Portierung am besten beim neuen Anbieter und achten Sie auf vollständig übereinstimmende Vertragsdaten. Bei einer vorzeitigen Mitnahme läuft der alte Vertrag meist bis zum vereinbarten Ende weiter.

Was passiert mit meinem Smartphone bei Vertragskündigung?

Ein mit dem Tarif überlassenes oder separat finanziertes Smartphone müssen Sie nicht automatisch zurückgeben. Prüfen Sie jedoch, ob ein eigener Ratenkauf, Mietmodell, Leasingvertrag oder eine Rückgabevereinbarung besteht. Die Kündigung des Mobilfunktarifs beendet nicht zwingend eine separate Finanzierungsvereinbarung.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Telekommunikationsgesetz, insbesondere § 56 TKG zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten.
  • Telekommunikationsgesetz, insbesondere § 57 TKG zu Vertragsänderungen.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere § 314 BGB zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.
  • Bundesnetzagentur: Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu Telekommunikationsdiensten und Anbieterwechsel.
  • Bundesamt für Justiz: Gesetzestexte im Portal Gesetze im Internet.

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