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Kündigungen

Mietvertrag kündigen Vorlage für eine wirksame Kündigung

Eine Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich erfolgen, eindeutig formuliert und fristgerecht zugestellt werden. Diese Anleitung erklärt Pflichtangaben, gesetzliche Fristen und Sonderfälle. Mit der editierbaren Vorlage erstellen Sie eine klare Kündigung für Wohnraum.

Stefano Barcellos VonStefano Barcellos Veröffentlicht: 12 Min. Lesezeit
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Mietvertrag kündigen Vorlage für eine wirksame Kündigung

Wer einen Mietvertrag beenden möchte, muss nicht nur den richtigen Kündigungstermin wählen. Entscheidend sind auch Schriftform, eindeutige Erklärung und der rechtzeitige Zugang beim Vertragspartner. Eine mündliche Absprache, eine Nachricht per Messenger oder eine einfache E-Mail genügen bei der Kündigung eines Wohnraummietvertrags grundsätzlich nicht.

Mit einer sorgfältig ausgefüllten Vorlage für die Kündigung eines Mietvertrags können Mieter ihre ordentliche Kündigung verständlich und nachvollziehbar erklären. Vermieter benötigen dagegen regelmäßig einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Dieser Beitrag zeigt, welche Regeln für Wohnraum gelten, welche Angaben erforderlich sind und wie Sie das Schreiben sicher zustellen.

Was ist eine Kündigung des Mietvertrags?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Mit ihr erklärt eine Vertragspartei, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt enden soll. Anders als bei einem Mietaufhebungsvertrag ist keine Zustimmung der anderen Partei notwendig. Wirksam wird die Kündigung jedoch erst, wenn sie dem Empfänger zugeht.

Bei einem unbefristeten Wohnraummietvertrag ist die ordentliche Kündigung der typische Weg zur Beendigung. Der Mieter kann grundsätzlich ohne Begründung kündigen. Der Vermieter ist wesentlich stärker gebunden: Er braucht für eine ordentliche Kündigung ein berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzes, etwa Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung unterscheiden

Die ordentliche Kündigung beendet das Mietverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Die außerordentliche Kündigung beendet es dagegen vorzeitig. Sie kann fristlos oder mit gesetzlicher Frist erfolgen, setzt aber besondere Voraussetzungen voraus, etwa einen wichtigen Grund oder bestimmte gesetzlich geregelte Fälle.

Überblick über typische Wege zur Beendigung eines Wohnraummietvertrags
Art der BeendigungWer kann sie nutzen?FristWesentliche Voraussetzung
Ordentliche KündigungMieterRegelmäßig drei MonateSchriftform und rechtzeitiger Zugang
Ordentliche KündigungVermieterJe nach Mietdauer mindestens drei MonateBerechtigtes Interesse und Begründung
Außerordentliche fristlose KündigungBeide ParteienOhne ordentliche FristWichtiger Grund; häufig vorherige Abmahnung erforderlich
AufhebungsvertragBeide Parteien gemeinsamFrei vereinbarÜbereinstimmende Vereinbarung
SonderkündigungJe nach gesetzlichem FallGesetzlich bestimmtBesonderer gesetzlicher Tatbestand

Gesetzliche Grundlagen der Kündigung

Für die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen sind vor allem die §§ 568 bis 577a BGB maßgeblich. Die zentrale Vorschrift zur Form ist § 568 BGB. Danach muss die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum schriftlich erfolgen. Die Schriftform nach § 126 BGB verlangt grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift auf der Urkunde. Ein eingescanntes Schreiben per E-Mail oder eine digitale Signatur ersetzt diese Form im Regelfall nicht.

Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

§ 568 Abs. 1 BGB

Die gesetzlichen Fristen für die ordentliche Kündigung finden sich in § 573c BGB. Mieter können grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Daraus ergibt sich meist eine Frist von knapp drei Monaten. Die vollständige Regelung können Sie im § 573c BGB auf gesetze-im-internet.de nachlesen.

Bei der Vermieterkündigung kommen insbesondere § 573 BGB und § 573c BGB zur Anwendung. Der Vermieter muss das berechtigte Interesse im Kündigungsschreiben angeben. Außerdem verlängert sich die Kündigungsfrist nach fünf und nach acht Jahren seit Überlassung des Wohnraums jeweils um drei Monate.

Wann läuft die Kündigungsfrist?

Entscheidend ist nicht das Absendedatum, sondern der Zugang. Geht die schriftliche Kündigung dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, endet ein gewöhnliches unbefristetes Mietverhältnis bei Kündigung durch den Mieter regelmäßig zum Ablauf des übernächsten Monats. Samstage werden bei der Berechnung dieser Drei-Werktage-Regel nach der Rechtsprechung grundsätzlich als Werktage berücksichtigt; fällt der maßgebliche Zeitpunkt auf einen Samstag, ist jedoch zu beachten, ob im Einzelfall ein Zugang erwartet werden kann. Für eine risikofreie Planung empfiehlt sich ein deutlich früherer Versand.

Eine im Vertrag wirksam vereinbarte längere Kündigungsfrist für den Mieter ist bei Wohnraum in der Regel unwirksam, wenn sie von der gesetzlichen Dreimonatsfrist zu dessen Nachteil abweicht. Zulässig können hingegen besondere Bindungsvereinbarungen, etwa ein beiderseitiger Kündigungsausschluss innerhalb der gesetzlichen Grenzen, sein. Prüfen Sie daher den Mietvertrag sorgfältig.

Pflichtangaben im Kündigungsschreiben

Ein wirksames Schreiben muss nicht lang sein. Es sollte aber alle Informationen enthalten, die eine zweifelsfreie Zuordnung und Auslegung ermöglichen. Nutzen Sie die vollständigen Namen aller Vertragsparteien so, wie sie im Mietvertrag stehen. Bei mehreren Mietern müssen grundsätzlich alle Mieter kündigen. Bei mehreren Vermietern sollte die Erklärung an alle Vermieter gerichtet sein, soweit diese Vertragspartei sind.

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift aller kündigenden Mieter
  • Vollständiger Name und Anschrift des Vermieters beziehungsweise der Hausverwaltung als Empfangsvertreter, soweit dazu berechtigt
  • Klare Bezeichnung des Mietobjekts mit vollständiger Anschrift, gegebenenfalls Etage und Wohnungsnummer
  • Eindeutige Kündigungserklärung, etwa „hiermit kündigen wir den Mietvertrag“
  • Kündigungstermin oder hilfsweise der Zusatz „zum nächstmöglichen Termin“
  • Bitte um schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunkts
  • Vorschlag oder Bitte zur Abstimmung eines Übergabetermins
  • Eigenhändige Unterschriften aller kündigenden Mieter

Ein Kündigungsgrund ist für Mieter bei der ordentlichen Kündigung üblicherweise nicht erforderlich. Vermieter müssen die Gründe für eine ordentliche Kündigung hingegen im Schreiben angeben. Wer als Vermieter kündigt, sollte die rechtlichen Voraussetzungen besonders sorgfältig prüfen; eine fehlerhafte oder unzureichend begründete Kündigung kann unwirksam sein.

Vorlage

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mietvertrag-kuendigen-vorlage-schreiben.docx

Kündigung des Wohnraummietvertrags

Absender

Name(n) Mieter[Vor- und Nachname aller im Mietvertrag genannten Mieter]
Aktuelle Anschrift[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
Telefon / E-Mail[freiwillige Kontaktangaben]

An

Vermieter[Vor- und Nachname oder Firma des Vermieters]
Anschrift[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Ordentliche Kündigung des Mietvertrags über die Wohnung [vollständige Anschrift des Mietobjekts, gegebenenfalls Etage/Wohnungsnummer]

Sehr geehrte/r [Name des Vermieters / Ansprechperson],

1. Kündigungserklärung

hiermit kündigen wir den zwischen uns bestehenden Mietvertrag über die Wohnung [vollständige Anschrift des Mietobjekts, gegebenenfalls Etage/Wohnungsnummer] ordentlich zum [gewünschter Beendigungstermin], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie uns schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie den maßgeblichen Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses.

2. Wohnungsübergabe

Bitte teilen Sie uns mit, welche Termine Sie für eine gemeinsame Vorabnahme und für die endgültige Wohnungsübergabe vorschlagen. Wir bitten darum, die Übergabe einschließlich des Zählerstands und der übergebenen Schlüssel in einem schriftlichen Übergabeprotokoll festzuhalten.

3. Korrespondenz nach Vertragsende

Für die Zusendung der Betriebskostenabrechnung, der Kautionsabrechnung und sonstiger Mitteilungen nach Beendigung des Mietverhältnisses verwenden Sie bitte folgende Anschrift:

Neue Anschrift[Vor- und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

Mit freundlichen Grüßen


______________________________
Unterschrift [Vor- und Nachname Mieter 1]


______________________________
Unterschrift [Vor- und Nachname Mieter 2]


______________________________
Unterschrift [Vor- und Nachname weiterer Mieter]


Empfangsbestätigung bei persönlicher Übergabe – freiwillig

Der Erhalt der vorstehenden Kündigung des Mietvertrags über [Anschrift des Mietobjekts] wird bestätigt.

[Ort], den [Datum]


______________________________
Unterschrift [Vermieter / empfangsberechtigte Person]

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Die Vorlage Schritt für Schritt ausfüllen

Die Vorlage ist für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Wohnraummietvertrags durch Mieter konzipiert. Passen Sie sie an Ihre Vertragsdaten an und entfernen Sie Hinweise oder nicht benötigte Alternativen vor dem Ausdruck.

  1. Absender eintragen: Führen Sie alle Personen auf, die den Mietvertrag als Mieter unterschrieben haben. Bei einer Wohngemeinschaft ist nicht entscheidend, wer auszieht, sondern wer Vertragspartner ist.
  2. Empfänger prüfen: Übernehmen Sie Namen und Anschrift des Vermieters aus dem Mietvertrag. Ist eine Hausverwaltung ausdrücklich zum Empfang von Kündigungen bevollmächtigt, kann die Zustellung an sie möglich sein. Im Zweifel richten Sie das Original an den Vermieter.
  3. Mietobjekt genau bezeichnen: Nennen Sie Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort sowie ergänzende Angaben wie Wohnungsnummer oder Etage, wenn vorhanden.
  4. Beendigungstermin bestimmen: Tragen Sie einen Termin ein, wenn Sie die Frist sicher berechnet haben. Ergänzen Sie stets „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, damit ein Berechnungsfehler nicht zwingend die gesamte Erklärung gefährdet.
  5. Bestätigung und Übergabe anfragen: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes und um Terminvorschläge für die Wohnungsabnahme.
  6. Neue Anschrift angeben: Die neue Adresse hilft insbesondere bei der Nebenkostenabrechnung, Kautionsabrechnung und sonstiger Korrespondenz.
  7. Ausdrucken und unterschreiben: Jede Person, die auf Mieterseite Vertragspartner ist, muss das Original eigenhändig unterschreiben. Vollmachten sind nur in passenden Sonderfällen eine Alternative und sollten nachvollziehbar nachgewiesen werden.
  8. Zugang beweisbar organisieren: Übergeben Sie das Schreiben persönlich gegen Empfangsbestätigung oder lassen Sie es durch einen Boten einwerfen, der Zugang und Inhalt bezeugen kann. Ein Einwurfeinschreiben kann ein zusätzlicher Nachweis sein, ersetzt aber keine sorgfältige Dokumentation des Inhalts.

Praktisches Beispiel für eine Mieterkündigung

Frau Anna Berger und Herr Daniel Berger haben gemeinsam eine Wohnung in der Lindenstraße 18 in Köln gemietet. Beide stehen als Mieter im Vertrag. Sie möchten ausziehen und sorgen dafür, dass das unterschriebene Original spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht. Im Schreiben erklären beide: „Hiermit kündigen wir den Mietvertrag über die Wohnung Lindenstraße 18, 2. Obergeschoss links, 50674 Köln, ordentlich zum 31. August, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“

Die Formulierung verbindet einen gewünschten Endtermin mit einer Auffangklausel. Der Vermieter kann dadurch prüfen, ob der genannte Termin zutrifft, und den korrekten Beendigungszeitpunkt bestätigen. Frau und Herr Berger bewahren eine Kopie des unterschriebenen Schreibens sowie den Nachweis der Zustellung auf. Das ist sinnvoll, falls später über die Frist oder den Zugang gestritten wird.

Häufige Fehler bei der Kündigung

Viele Probleme entstehen nicht durch den Kündigungswillen selbst, sondern durch formale Fehler, eine falsche Fristberechnung oder unklare Zustellung. Prüfen Sie diese Punkte daher vor dem Versand besonders sorgfältig.

  • Nur eine Person unterschreibt: Haben mehrere Mieter den Vertrag geschlossen, genügt die Unterschrift einer Person grundsätzlich nicht.
  • Kündigung per E-Mail: Eine E-Mail, ein Fax oder eine Messenger-Nachricht erfüllen bei Wohnraum regelmäßig nicht die erforderliche Schriftform.
  • Falscher Empfänger: Die Kündigung wird nur an eine nicht empfangsberechtigte Stelle gesendet oder ein Mitvermieter wird übergangen.
  • Unklare Erklärung: Formulierungen wie „Ich möchte ausziehen“ sind weniger eindeutig als eine klare Kündigungserklärung.
  • Zu später Zugang: Das Schreiben wird erst gegen Monatsende versandt und geht nicht rechtzeitig zu.
  • Fehlende Objektbezeichnung: Bei mehreren Mietverhältnissen oder größeren Objekten ist nicht sicher feststellbar, welche Wohnung gemeint ist.
  • Keine Belege: Weder Kopie noch Zustellnachweis werden aufbewahrt.
  • Unzulässige Nachmieterannahme: Ein Mieter kann sich nicht allein dadurch vorzeitig aus dem Vertrag lösen, dass er einen Nachmieter vorschlägt. Eine entsprechende Pflicht des Vermieters besteht ohne besondere Vereinbarung regelmäßig nicht.

Checkliste vor dem Versand

Mit dieser kurzen Kontrolle reduzieren Sie das Risiko formaler Fehler. Bei Zeitdruck sollten Sie insbesondere die Frist und die erforderlichen Unterschriften nicht übersehen.

  • Ist es ein unbefristeter Wohnraummietvertrag oder gilt eine Mindestmietdauer beziehungsweise ein Kündigungsausschluss?
  • Wurde der korrekte Beendigungstermin anhand des tatsächlichen Zugangs berechnet?
  • Sind alle Mieter, die Vertragspartner sind, als Absender aufgeführt?
  • Haben alle erforderlichen Mieter das Original eigenhändig unterschrieben?
  • Ist der Vermieter vollständig und richtig als Empfänger bezeichnet?
  • Ist das Mietobjekt eindeutig beschrieben?
  • Enthält das Schreiben „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“?
  • Wurde eine Kopie angefertigt und ein belastbarer Zugang nachgewiesen?
  • Ist die neue Anschrift für spätere Abrechnungen angegeben?
  • Wurde die Wohnung noch nicht voreilig zurückgegeben, ohne Übergabeprotokoll und Schlüsselübergabe zu dokumentieren?

Sonderfälle und Varianten

Mehrere Mieter und Wohngemeinschaften

Stehen mehrere Personen als Mieter im Vertrag, kann nicht eine einzelne Person den gesamten Vertrag allein kündigen. Die Kündigung muss grundsätzlich von allen Mietern erklärt und unterschrieben werden. Möchte nur eine Person aus einer Wohngemeinschaft ausziehen, braucht es regelmäßig eine einvernehmliche Vertragsänderung mit Vermieter und verbleibenden Mietern oder eine andere vertragliche Lösung.

Befristeter Mietvertrag und Kündigungsausschluss

Ein wirksam befristeter Wohnraummietvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit und ist während der Laufzeit ordentlich nicht kündbar, sofern kein vertragliches Kündigungsrecht vereinbart wurde. Ähnliches kann bei einem wirksam vereinbarten Kündigungsausschluss gelten. Außerordentliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben davon grundsätzlich unberührt.

Außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung kommt nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht. § 543 BGB verlangt einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Je nach Fall ist zuvor eine Abmahnung oder Fristsetzung erforderlich. Die genauen Voraussetzungen des § 543 BGB sollten Sie vor einer außerordentlichen Kündigung prüfen.

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, wenn ihr die Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

§ 543 Abs. 1 BGB

Vermieterkündigung

Für Vermieter gelten besondere Schutzvorschriften zugunsten von Mietern. Eine ordentliche Kündigung setzt ein berechtigtes Interesse voraus, das im Kündigungsschreiben benannt werden muss. Neben der Einhaltung der Schriftform und Frist sind bei Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen weitere Anforderungen zu beachten. Die hier bereitgestellte Vorlage ist deshalb nicht als Vorlage für eine Vermieterkündigung gedacht.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail kündigen?

Nein, bei der Kündigung eines Wohnraummietvertrags genügt eine E-Mail regelmäßig nicht. Das Gesetz verlangt die schriftliche Form. Verwenden Sie daher ein ausgedrucktes und eigenhändig unterschriebenes Original.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Bei einem unbefristeten Wohnraummietvertrag beträgt die Frist für Mieter grundsätzlich drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat bei der Fristberechnung noch mitzählt. Vertragliche Besonderheiten wie ein wirksamer Kündigungsausschluss können die ordentliche Kündigung vorübergehend ausschließen.

Müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben?

Ja, wenn mehrere Personen gemeinsam den Mietvertrag als Mieter geschlossen haben, müssen grundsätzlich alle kündigen und das Kündigungsschreiben eigenhändig unterzeichnen. Andernfalls ist die Erklärung in der Regel nicht wirksam.

Reicht ein Einwurfeinschreiben als Nachweis?

Ein Einwurfeinschreiben kann den Zugang unterstützen, beweist jedoch nicht ohne Weiteres den konkreten Inhalt des Umschlags. Besonders belastbar ist die persönliche Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung oder die Zustellung durch einen Boten, der Inhalt und Einwurf bezeugen kann. Bewahren Sie immer eine Kopie des unterschriebenen Schreibens auf.

Muss ich einen Nachmieter stellen?

Nein. Ohne besondere Vereinbarung sind Sie normalerweise nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu suchen. Umgekehrt muss der Vermieter einen von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter in der Regel nicht akzeptieren. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung kann aber freiwillig in einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden.

Wann bekomme ich die Mietkaution zurück?

Die Kaution wird nicht automatisch am Tag der Wohnungsübergabe fällig. Der Vermieter darf innerhalb eines angemessenen Prüfungszeitraums prüfen, ob berechtigte Forderungen bestehen. Ein Teil der Kaution kann unter Umständen bis zur noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung zurückbehalten werden, soweit dies angemessen ist.

Quellen und weiterführende Informationen

  • § 568 BGB: Form und Inhalt der Kündigung bei Wohnraummietverhältnissen.
  • § 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters und berechtigtes Interesse.
  • § 573c BGB: Gesetzliche Kündigungsfristen bei Wohnraum.
  • § 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
  • § 126 BGB: Gesetzliche Schriftform und eigenhändige Unterzeichnung.

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