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Kündigungen

Private Krankenversicherung kündigen: Vorlage nutzen

Mit einer Kündigung der privaten Krankenversicherung beenden Sie Ihren Vertrag nur wirksam, wenn Frist, Form und bei bestehender Versicherungspflicht der Nachweis einer Anschlussversicherung stimmen. Die Vorlage hilft Ihnen, alle wichtigen Angaben einzutragen und eine Bestätigung anzufordern.

Stefano Barcellos VonStefano Barcellos Veröffentlicht: 13 Min. Lesezeit
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Private Krankenversicherung kündigen: Vorlage nutzen

Eine private Krankenversicherung zu kündigen, ist mehr als eine gewöhnliche Vertragskündigung. Weil in Deutschland grundsätzlich eine Pflicht zur Absicherung im Krankheitsfall besteht, darf ein Versicherungsvertrag, der diese Pflicht erfüllt, nicht einfach ohne lückenlosen Folgeschutz beendet werden. Entscheidend sind daher die passende Kündigungsfrist, ein nachvollziehbares Schreiben und regelmäßig der Nachweis einer neuen Absicherung.

Diese Seite erläutert, wann eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung möglich ist, welche Angaben in das Schreiben gehören und wie Sie die Vorlage sicher verwenden. Sie erhalten außerdem einen praxisnahen Musterfall, Hinweise zu typischen Fehlern sowie eine editierbare Vorlage für Ihre individuelle PKV-Kündigung.

Was bedeutet die Kündigung einer privaten Krankenversicherung?

Mit der Kündigung erklären Sie Ihrem privaten Krankenversicherer, dass Sie den bestehenden Versicherungsvertrag zu einem bestimmten Termin beenden möchten. Das betrifft häufig die Krankheitskostenvollversicherung. Je nach Vertrag können daneben weitere Bausteine bestehen, etwa eine private Pflegepflichtversicherung, ein Krankentagegeld oder eine Krankenhaustagegeldversicherung. Ob diese Bausteine gemeinsam oder getrennt kündbar sind, richtet sich nach den Vertragsunterlagen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Ein häufiger Anlass ist der Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer, die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung oder das Ende einer Versicherungspflicht, etwa nach einer Änderung der beruflichen Situation. Eine Kündigung kann auch sinnvoll erscheinen, wenn Beiträge steigen. Vor einer endgültigen Beendigung sollten Versicherte jedoch prüfen, ob ein Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer wirtschaftlich und gesundheitlich günstiger sein kann. Bei einem Versichererwechsel kann eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen; zudem lassen sich Alterungsrückstellungen nicht stets vollständig übertragen.

Abgrenzung: Kündigung, Widerruf und Tarifwechsel

Die Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zu einem zukünftigen Termin. Ein Widerruf kommt nur kurz nach Vertragsschluss innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Widerrufsfrist in Betracht. Ein Tarifwechsel erfolgt dagegen innerhalb desselben Versicherungsunternehmens; der bisherige Versicherer bleibt Vertragspartner. Gerade bei einer Beitragserhöhung sollte ein Tarifwechsel als Alternative zur Kündigung sorgfältig geprüft werden.

Rechtliche Grundlagen und Versicherungspflicht

Für die Kündigung einer Krankheitskostenvollversicherung ist insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz maßgeblich. Nach § 205 VVG kann der Versicherungsnehmer einen Vertrag, der eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, grundsätzlich nur kündigen, wenn er einen nahtlosen anderweitigen Versicherungsschutz nachweist. Damit soll verhindert werden, dass eine Person ohne ausreichende Krankenversicherung bleibt.

Eine Kündigung eines Versicherungsvertrags, der die Pflicht zur Versicherung erfüllt, wird grundsätzlich erst wirksam, wenn der Versicherungsnehmer das Bestehen eines anderweitigen Versicherungsschutzes nachweist.

§ 205 Abs. 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Den Wortlaut und die weiteren Kündigungsregeln finden Sie in § 205 VVG auf Gesetze im Internet. Die allgemeine Pflicht zur Absicherung ist in § 193 VVG geregelt. Bei einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist der Versicherer in der Regel nach § 205 Abs. 2 VVG zur Kündigung verpflichtet, sobald Sie den Eintritt der Versicherungspflicht nachweisen.

Für das Kündigungsschreiben selbst schreibt das VVG nicht allgemein eine Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vor. Dennoch ist ein unterschriebenes Schreiben per Einwurf-Einschreiben oder ein vom Versicherer ausdrücklich akzeptierter digitaler Übermittlungsweg in der Praxis empfehlenswert. So können Sie Zugang, Inhalt und Zeitpunkt Ihrer Erklärung besser belegen. Beachten Sie außerdem die konkreten Regelungen in Ihrem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist bei einer Krankheitskostenvollversicherung im Regelfall zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Nach § 205 Abs. 1 VVG beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Das Versicherungsjahr muss nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen. Maßgeblich ist der im Vertrag vereinbarte Beginn. Liegt Ihr Versicherungsjahr beispielsweise vom 1. Juli bis zum 30. Juni, muss das Kündigungsschreiben grundsätzlich spätestens am 31. März beim Versicherer eingehen.

Außerordentliche Kündigung

Erhöht der Versicherer die Prämie oder vermindert er eine Leistung, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend verändert, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Die Kündigung ist dann nach § 205 Abs. 4 VVG innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung möglich und wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Änderung eintreten würde. Auch hier ist bei einer Vollversicherung der Anschlussversicherungsnachweis erforderlich.

Bei Eintritt einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht besteht ein besonderes Kündigungsrecht. Typische Fälle können die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, der Bezug von Arbeitslosengeld oder bestimmte Änderungen bei Einkommen und Status sein. Ob tatsächlich Versicherungspflicht eintritt, beurteilt sich nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs. Eine verlässliche Orientierung bietet die Regelung zur Versicherungspflicht in § 193 VVG; bei komplexen Statusfragen kann zusätzlich die gesetzliche Krankenkasse Auskunft geben.

Pflichtangaben für Ihr Kündigungsschreiben

Ihr Schreiben muss klar erkennen lassen, wer kündigt, welchen Vertrag die Kündigung betrifft und zu welchem Zeitpunkt sie gelten soll. Formulieren Sie eindeutig, ob Sie ordentlich zum nächstmöglichen Termin oder wegen eines bestimmten Anlasses außerordentlich kündigen. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie die Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin erklären.

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Name und Anschrift des Versicherers
  • Versicherungsnummer und, sofern vorhanden, Vertrags- oder Kundennummer
  • Genaue Bezeichnung des betroffenen Tarifs oder Vertragsbausteins
  • Kündigungserklärung mit gewünschtem Beendigungszeitpunkt
  • Bei Sonderkündigung: Anlass, etwa Beitragsanpassung oder Eintritt der Versicherungspflicht
  • Nachweis oder Ankündigung des Nachweises einer Anschlussversicherung bei Vollversicherung
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum
  • Ort, Datum und Unterschrift bei postalischem Versand

Wollen Sie nicht sämtliche Bausteine beenden, benennen Sie ausdrücklich nur den gewünschten Vertragsteil. Besonders bei der Pflegepflichtversicherung ist Vorsicht geboten: Sie ist eng mit der Krankenversicherungspflicht verbunden und darf nicht zu einer Schutzlücke führen. Prüfen Sie daher vor Versand, ob Ihr neues Versicherungsverhältnis auch den erforderlichen Pflegeversicherungsschutz abdeckt.

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private-krankenversicherung-kuendigen-vorlage.docx

Kündigung meiner privaten Krankenversicherung

Absender

Name, Vorname[Name, Vorname]
Anschrift[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Telefon / E-Mail[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

Empfänger

Versicherungsunternehmen[Name des Versicherers]
Anschrift[Straße, Hausnummer / Postfach]
[PLZ, Ort]

[Ort], den [Datum]

Versicherungsnummer: [Versicherungsnummer]
Kundennummer: [Kundennummer, falls vorhanden]
Tarif / versicherte Person: [Tarifbezeichnung / Name der versicherten Person]

Betreff: Kündigung meiner privaten Krankenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Ordentliche Kündigung

hiermit kündige ich den oben bezeichneten Vertrag über meine private Krankenversicherung, einschließlich der folgenden Vertragsbestandteile:

[genaue Bezeichnung der zu kündigenden Tarife und Bausteine, z. B. Krankheitskostenvollversicherung, Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld]

fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, zu welchem Datum der Vertrag endet. Soweit für die Beendigung der Krankheitskostenvollversicherung ein Nachweis über anderweitigen Versicherungsschutz erforderlich ist, füge ich diesen als Anlage bei / reiche ich diesen unverzüglich nach.

2. Alternative bei Beitragsanpassung oder Leistungsänderung

Bitte diesen Abschnitt nur verwenden, wenn eine Beitragsanpassung oder Leistungsänderung mitgeteilt wurde. Den nicht passenden Abschnitt streichen.

Vorsorglich erkläre ich außerdem die außerordentliche Kündigung des oben bezeichneten Vertrags gemäß § 205 Abs. 4 VVG zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der mir mitgeteilten Beitragsanpassung beziehungsweise Leistungsänderung am [Datum der Änderung]. Die Mitteilung über die Änderung ist mir am [Datum des Zugangs] zugegangen.

Der erforderliche Nachweis über meinen anderweitigen, lückenlosen Versicherungsschutz liegt diesem Schreiben bei / wird unverzüglich nachgereicht.

3. Alternative bei Eintritt der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht

Bitte diesen Abschnitt nur verwenden, wenn gesetzliche Krankenversicherungspflicht eingetreten ist. Den nicht passenden Abschnitt streichen.

Aufgrund des Eintritts meiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zum [Datum] kündige ich den oben bezeichneten Vertrag gemäß § 205 Abs. 2 VVG. Ich bitte um Beendigung des Vertrags zum Eintritt der Versicherungspflicht, hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin.

Als Nachweis füge ich die Bescheinigung meiner gesetzlichen Krankenkasse bei.

4. Nachweis des Anschlussversicherungsschutzes

Für die Zeit ab Beendigung des Vertrags besteht ein anderweitiger lückenloser Krankenversicherungsschutz bei:

Versicherer / Krankenkasse[Name der neuen privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Krankenkasse]
Beginn des Schutzes[Datum]
Versicherungs- oder Mitgliedsnummer[Nummer]

Den entsprechenden Nachweis füge ich diesem Schreiben als Anlage bei.

5. Bitte um schriftliche Bestätigung

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie die Vertragsbeendigung schriftlich. Teilen Sie mir dabei bitte das genaue Beendigungsdatum, die hiervon erfassten Tarifbausteine und gegebenenfalls noch fehlende Unterlagen mit.

Bitte senden Sie die Bestätigung an die oben genannte Anschrift / an folgende E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse].

Mit freundlichen Grüßen



______________________________
Unterschrift [Name, Vorname]


Anlagen

  • [Nachweis der Anschlussversicherung / Versicherungsbescheinigung]
  • [Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse]
  • [Mitteilung über Beitragsanpassung oder Leistungsänderung]
  • [weitere Anlage, falls vorhanden]
Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Private Krankenversicherung kündigen: Vorlage ausfüllen

Übernehmen Sie die Angaben aus Ihrem Versicherungsschein möglichst wortgleich. Die Vorlage ist so gestaltet, dass sie sowohl für eine ordentliche Kündigung als auch – nach Anpassung des betreffenden Absatzes – für eine Sonderkündigung verwendet werden kann. Senden Sie das Schreiben rechtzeitig ab; entscheidend ist grundsätzlich der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.

  1. Absender eintragen: Tragen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Anschrift ein. Sind mehrere Personen Versicherungsnehmer, müssen die kündigungsberechtigten Personen korrekt benannt werden.
  2. Empfänger prüfen: Verwenden Sie die aktuelle Postanschrift Ihres Versicherers oder die in den Vertragsunterlagen vorgesehene Kündigungsadresse.
  3. Vertragsdaten ergänzen: Notieren Sie die Versicherungsnummer, die Tarifbezeichnung und gegebenenfalls die Kundennummer. So kann der Versicherer Ihren Vertrag eindeutig zuordnen.
  4. Kündigungsart auswählen: Für die reguläre Beendigung nutzen Sie die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres. Bei einer Beitragsanpassung oder beim Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht verwenden Sie die passende Sonderkündigungsformulierung.
  5. Termin offen und sicher formulieren: Wenn Sie das Vertragsende nicht sicher berechnen können, schreiben Sie „zum nächstmöglichen Termin“. Bitten Sie zugleich um Nennung des konkreten Beendigungsdatums in der Bestätigung.
  6. Anschlussversicherung belegen: Fügen Sie bei einer Vollversicherung den Nachweis der neuen privaten oder gesetzlichen Absicherung bei, sofern er bereits vorliegt. Reichen Sie ihn andernfalls unverzüglich nach und beachten Sie die Vorgaben Ihres Versicherers.
  7. Versand dokumentieren: Speichern Sie eine Kopie des Schreibens, der Anlagen und den Versandbeleg. Ein Einwurf-Einschreiben oder ein bestätigter elektronischer Versandweg erleichtert den Zugangsbeweis.
  8. Bestätigung kontrollieren: Prüfen Sie nach Zugang der Bestätigung das Vertragsende, den Umfang der gekündigten Bausteine und einen möglichen Hinweis auf noch benötigte Nachweise.

Fristen und Nachweise im Überblick

Kündigungswege bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung
FallFristWirksamkeitWichtiger Nachweis
Ordentliche KündigungDrei Monate zum Ende des VersicherungsjahresZum Ende des VersicherungsjahresAnderweitiger lückenloser Versicherungsschutz
Beitragsanpassung oder LeistungsänderungZwei Monate ab Zugang der MitteilungZum Zeitpunkt der ÄnderungAnderweitiger lückenloser Versicherungsschutz
Eintritt gesetzlicher VersicherungspflichtInnerhalb von drei Monaten nach Eintritt der PflichtRückwirkend zum Eintritt der Pflicht möglichBescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse
Wechsel zu anderem PKV-UnternehmenRegulär drei Monate zum VersicherungsjahresendeBei nachgewiesenem AnschlussvertragNeue Versicherungsbescheinigung
Zusatzversicherung ohne PflichtschutzNach Vertrag und VersicherungsbedingungenNach vereinbartem TerminIn der Regel kein Anschlussnachweis

Die Angaben in der Übersicht betreffen den gesetzlichen Regelfall. Vertragliche Besonderheiten, insbesondere bei reinen Zusatzversicherungen oder eigenständigem Krankentagegeld, können abweichen. Lesen Sie daher stets auch Ihren Versicherungsschein, die Tarifbedingungen und ein Schreiben des Versicherers zu einer Beitragsanpassung.

Praktisches Beispiel: Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Frau Neumann war bisher als Selbstständige privat vollversichert. Zum 1. November nimmt sie eine Beschäftigung auf, durch die gesetzliche Krankenversicherungspflicht eintritt. Ihre gewählte gesetzliche Krankenkasse stellt ihr eine Mitgliedsbescheinigung aus. Frau Neumann übersendet ihrem privaten Versicherer innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht ein Kündigungsschreiben, legt die Bescheinigung bei und bittet um schriftliche Bestätigung.

In diesem Fall sollte das Schreiben ausdrücklich auf den Eintritt der Versicherungspflicht Bezug nehmen. Die Kündigung kann gemäß § 205 Abs. 2 VVG rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht erklärt werden, wenn die gesetzliche Frist eingehalten wird. Entscheidend ist, dass der Versicherer den Nachweis erhält. Ohne ausreichende Unterlagen kann es zu Verzögerungen oder einer Ablehnung der gewünschten rückwirkenden Beendigung kommen.

Typische Fehler bei der PKV-Kündigung

  • Kündigungsfrist falsch berechnet: Viele Versicherte setzen das Kalenderjahr mit dem Versicherungsjahr gleich. Prüfen Sie den Vertragsbeginn und die vereinbarte Laufzeit.
  • Kein Anschlussnachweis: Bei einer Krankheitskostenvollversicherung reicht die Kündigungserklärung allein regelmäßig nicht aus. Ohne Nachweis bleibt die Kündigung unwirksam.
  • Unklare Vertragsbezeichnung: Fehlt die Versicherungsnummer oder werden Tarife nicht eindeutig benannt, kann die Bearbeitung verzögert werden.
  • Falsches Sonderkündigungsrecht angenommen: Nicht jede Beitragserhöhung führt automatisch zu einem Kündigungsrecht. Relevant ist insbesondere eine Anpassung nach § 203 VVG unter den Voraussetzungen des § 205 Abs. 4 VVG.
  • Nur mündlich gekündigt: Telefonische Aussagen lassen sich später schwer nachweisen. Nutzen Sie ein dokumentierbares Verfahren.
  • Folgen des Versichererwechsels unterschätzt: Neue Risikoprüfung, Leistungsausschlüsse oder höhere Beiträge können den Wechsel unvorteilhaft machen.
  • Zusatzbausteine übersehen: Klären Sie, ob Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung oder Zusatzversicherung mitgekündigt werden sollen oder weiterlaufen.

Checkliste vor dem Versand

  • Versicherungsjahr und Kündigungsfrist anhand des Versicherungsscheins geprüft
  • Ordentliche oder außerordentliche Kündigung passend ausgewählt
  • Versicherungsnummer und Tarif korrekt eingetragen
  • Gewünschte Vertragsbausteine eindeutig benannt
  • Nachweis der Folgeversicherung beigefügt oder Nachreichung vorbereitet
  • Bei gesetzlicher Versicherungspflicht Mitgliedsbescheinigung angefordert
  • Kopie des vollständigen Schreibens und aller Anlagen erstellt
  • Zugang beim Versicherer durch geeigneten Versandweg abgesichert
  • Kündigungsbestätigung und Vertragsenddatum nach Erhalt kontrolliert

Besondere Fälle und sinnvolle Alternativen

Beitragsanpassung

Bei einer Prämienerhöhung sollten Sie nicht vorschnell kündigen. Fordern Sie zunächst Informationen über alternative Tarife beim bestehenden Versicherer an. Innerhalb des Unternehmens kann ein Tarifwechsel nach § 204 VVG in Betracht kommen. Dabei können erworbene Rechte und ein Teil der Kalkulationsgrundlagen anders behandelt werden als bei einem vollständigen Wechsel zu einem neuen Versicherer. Eine individuelle Prüfung kann besonders bei langer Vertragsdauer oder Vorerkrankungen wichtig sein.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Ob eine Rückkehr gelingt, hängt insbesondere von Alter, Einkommen, Berufsstatus und dem konkreten Grund für die Versicherungspflicht ab. Ab dem 55. Lebensjahr gelten für viele zuvor privat Versicherte besondere Hürden. Klären Sie deshalb vor der Kündigung verbindlich mit der gesetzlichen Krankenkasse, ob und ab wann eine Mitgliedschaft oder Versicherungspflicht besteht. Erst mit belastbarem Nachweis sollten Sie die PKV-Kündigung absenden.

Private Zusatzversicherungen

Eine Zahnzusatz-, Pflegezusatz- oder Krankenhaustagegeldversicherung erfüllt regelmäßig nicht selbst die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Für solche Verträge gelten häufig die vereinbarten Kündigungsfristen und Laufzeiten; ein Anschlussversicherungsnachweis ist meist nicht erforderlich. Für eine separate Zusatzpolice kann die Seite Zahnzusatzversicherung kündigen: Vorlage nutzen hilfreich sein.

Andere Versicherungsverträge

Bei weiteren Absicherungen gelten jeweils eigene Vertrags- und Kündigungsregeln. Wenn Sie parallel andere Policen beenden möchten, nutzen Sie nur eine passende, auf den jeweiligen Vertrag zugeschnittene Erklärung. Für eine private Rechtsschutzpolice finden Sie beispielsweise eine eigene Vorlage zur Kündigung der Rechtsschutzversicherung.

Häufige Fragen

Kann ich meine private Krankenversicherung jederzeit kündigen?

Nein. Bei einer Krankheitskostenvollversicherung ist die ordentliche Kündigung grundsätzlich nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Außerdem muss bei bestehender Versicherungspflicht regelmäßig ein nahtloser anderer Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Sonderkündigungsrechte können bei bestimmten Anlässen bestehen.

Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam?

Ob eine E-Mail genügt, hängt von den gesetzlichen Anforderungen, dem Vertrag und den vom Versicherer eröffneten Kommunikationswegen ab. Für einen sicheren Nachweis empfiehlt sich ein unterschriebenes Schreiben auf einem dokumentierbaren Versandweg oder die Nutzung eines ausdrücklich vorgesehenen Kundenportals. Bewahren Sie Versand- und Empfangsnachweise auf.

Was passiert, wenn ich keinen Nachweis der Anschlussversicherung einreiche?

Bei einer Vollversicherung, die der Versicherungspflicht dient, wird die Kündigung grundsätzlich nicht wirksam, solange der erforderliche Nachweis fehlt. Der Vertrag läuft dann weiter und die Beitragspflicht besteht fort. Reichen Sie die Unterlagen daher rechtzeitig und vollständig ein.

Kann ich wegen einer Beitragserhöhung sofort kündigen?

Bei einer Prämienerhöhung oder einer Leistungsminderung kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Monate ab Zugang der Änderungsmitteilung; die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt der Änderung. Prüfen Sie die Mitteilung genau und sichern Sie zugleich den lückenlosen Folgeschutz.

Kann ich nur das Krankentagegeld kündigen?

Das kann möglich sein, wenn Krankentagegeld als eigenständiger Baustein vereinbart ist. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen, Kündigungsfristen und die Frage, ob die Kündigung Auswirkungen auf andere Bausteine hat. Erklären Sie im Schreiben eindeutig, dass nur dieser Baustein betroffen sein soll.

Muss ich bei einem PKV-Wechsel eine neue Gesundheitsprüfung machen?

Bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer ist eine Gesundheitsprüfung üblich. Der neue Versicherer kann Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung vorsehen. Innerhalb desselben Unternehmens kann ein Tarifwechsel eine Alternative sein, die vor einer Kündigung geprüft werden sollte.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Versicherungsvertragsgesetz, insbesondere §§ 193, 203, 204 und 205 VVG
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, insbesondere Vorschriften zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet
  • Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Ihr Versicherungsschein und die Mitteilungen Ihres Versicherers

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