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Kündigungen

Stellplatz kündigen: Vorlage für Ihren Mietvertrag

Mit einer klaren Kündigung beenden Sie Ihren Stellplatzmietvertrag fristgerecht und nachweisbar. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, welche Angaben in das Schreiben gehören und wie Sie die Vorlage für Garage, Tiefgaragenplatz oder Außenstellplatz richtig ausfüllen.

Stefano Barcellos VonStefano Barcellos Veröffentlicht: 12 Min. Lesezeit
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Stellplatz kündigen: Vorlage für Ihren Mietvertrag

Ein angemieteter Stellplatz wird oft nicht mehr benötigt: etwa nach einem Umzug, einem Fahrzeugwechsel oder weil sich Arbeitsweg und Mobilität verändern. Mit einer schriftlichen Kündigung erklären Sie gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter eindeutig, dass Sie den Stellplatzmietvertrag zu einem bestimmten Termin beenden möchten. Unsere Vorlage hilft Ihnen, die nötigen Angaben vollständig und verständlich zu formulieren.

Entscheidend ist zunächst, ob der Stellplatz mit einer Wohnung zusammen vermietet wurde oder ob ein eigenständiger Vertrag besteht. Davon hängen vor allem Kündigungsschutz und Kündigungsfrist ab. Lesen Sie deshalb den Vertrag sorgfältig, bestimmen Sie den Vertragsstatus und sorgen Sie für einen nachweisbaren Zugang Ihres Kündigungsschreibens.

Was bedeutet es, einen Stellplatz zu kündigen?

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung. Sie beendet ein Dauerschuldverhältnis nicht sofort, sondern grundsätzlich zum Ablauf der geltenden Kündigungsfrist. Beim Stellplatz kann es sich um einen Außenstellplatz, einen Carportplatz, einen Garagenplatz oder einen Platz in einer Tiefgarage handeln.

Mit Ihrem Schreiben erklären Sie, dass Sie den Mietvertrag ordentlich beenden wollen. Bei einem unbefristeten Vertrag ist dafür regelmäßig kein Kündigungsgrund erforderlich. Bei einem befristeten Stellplatzvertrag ist eine ordentliche Kündigung dagegen nur möglich, wenn der Vertrag sie zulässt oder ein vertragliches Sonderkündigungsrecht besteht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unter seinen gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bestehen.

Eigenständiger Vertrag oder Bestandteil des Wohnraummietvertrags?

Besondere Bedeutung hat die rechtliche Einordnung. Wurden Wohnung und Stellplatz in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, wird der Stellplatz in der Regel als Teil des Wohnraummietverhältnisses behandelt. Eine isolierte Kündigung nur des Stellplatzes ist dann meist nicht ohne Weiteres möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Vermieterseite und prüfen Sie eine einvernehmliche Teilaufhebung.

Besteht für den Stellplatz hingegen ein eigener Vertrag, liegt regelmäßig ein Mietverhältnis über andere Räume oder Flächen vor. Die Regeln des Wohnraummietrechts, insbesondere der besondere Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter, gelten dann nicht automatisch. Maßgeblich sind vorrangig die Vertragsvereinbarung und ergänzend die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften.

Rechtliche Grundlagen und Kündigungsfristen

Eine Kündigung muss so formuliert sein, dass die Empfängerin oder der Empfänger Ihren Beendigungswillen eindeutig erkennen kann. Sie wird erst wirksam, wenn sie der anderen Vertragspartei zugeht. Für Kündigungen von Mietverhältnissen schreibt § 568 Absatz 1 BGB die Schriftform vor. Das bedeutet: Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie es eigenhändig. Eine E-Mail, eine Nachricht per Messenger oder ein bloß eingescanntes Unterschriftsbild genügt regelmäßig nicht.

„Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.“

§ 568 Absatz 1 BGB

Bei einem unbefristeten, separat abgeschlossenen Stellplatzmietvertrag ist § 580a Absatz 1 Nummer 3 BGB häufig die gesetzliche Ausgangsnorm. Danach ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Das führt typischerweise zu einer Frist von knapp drei Monaten. Vertraglich können jedoch abweichende Kündigungsfristen vereinbart sein. Prüfen Sie daher immer zuerst Ihren Vertrag. Den Gesetzestext finden Sie bei § 580a BGB auf Gesetze im Internet.

Für ein einheitliches Wohnraummietverhältnis gilt bei der ordentlichen Kündigung durch die Mietpartei üblicherweise § 573c Absatz 1 BGB: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zu dessen Ablauf übernächsten Monats zugehen. Bei mehreren Personen auf Mieterseite müssen grundsätzlich alle Personen kündigen, die den Vertrag unterschrieben haben. Die Einzelheiten der Fristregelung können Sie in § 573c BGB nachlesen.

Vereinbarte Frist hat Vorrang

Ein separater Stellplatzvertrag enthält häufig eine Klausel wie „Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende“ oder „Kündigung zum Quartalsende“. Halten Sie sich an diese wirksame Vertragsregelung. Gibt es eine Mindestmietzeit, endet die ordentliche Kündigungsmöglichkeit regelmäßig erst nach deren Ablauf. Bei einem wirksam befristeten Vertrag kann die Vertragslaufzeit grundsätzlich nicht durch eine ordentliche Kündigung verkürzt werden.

Außerordentliche Kündigung nur bei wichtigem Grund

Eine fristlose Kündigung ist kein allgemeines Wahlrecht. Sie setzt regelmäßig einen wichtigen Grund voraus, durch den die Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wird. Je nach Sachverhalt kann zuvor eine Abmahnung oder Fristsetzung erforderlich sein. Schreiben Sie nicht vorschnell „fristlos“, sondern holen Sie bei erheblichen Konflikten oder Zahlungsstreitigkeiten rechtlichen Rat ein.

Diese Angaben gehören in die Stellplatzkündigung

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss nicht lang sein. Es sollte aber die Vertragsparteien und den betroffenen Stellplatz zweifelsfrei erkennen lassen. Verwenden Sie die im Vertrag genannte Anschrift und die genaue Bezeichnung, etwa Stellplatznummer, Ebene, Tiefgarage oder Kennzeichnung auf dem Gelände.

  • Ihre vollständigen Kontaktdaten als mietende Person oder Personen
  • Name und vollständige Anschrift der Vermieterseite beziehungsweise Verwaltung
  • eindeutige Bezeichnung des Mietvertrags und des Stellplatzes
  • klare Erklärung der ordentlichen Kündigung
  • Beendigungstermin oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“
  • Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes
  • Angaben zur Rückgabe von Schlüssel, Fernbedienung, Transponder oder Parkkarte
  • Ort, Datum und eigenhändige Unterschriften aller Vertragspartner auf Mieterseite

Wenn Sie das genaue Vertragsende sicher berechnet haben, nennen Sie es ausdrücklich. Ergänzen Sie vorsorglich „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“. Damit vermeiden Sie, dass ein Rechenfehler die gesamte Erklärung gefährdet. Die Formulierung ist besonders hilfreich, wenn die vertragliche Frist oder der Zugangstermin nicht zweifelsfrei feststeht.

Überblick: Welche Kündigungsregeln können gelten?

Typische Konstellationen bei der Kündigung eines Stellplatzes
VertragssituationRegelmäßig maßgeblichOrdentliche KündigungWichtiger Hinweis
Eigener unbefristeter StellplatzvertragVertrag, ergänzend § 580a BGBHäufig bis zum dritten Werktag zum Ablauf des übernächsten MonatsAbweichende Vertragsfrist prüfen
Stellplatz und Wohnung in einem VertragWohnraummietrecht und GesamtvertragFür die Wohnung regelmäßig § 573c BGBEinzelkündigung des Stellplatzes oft nicht möglich
Eigener befristeter VertragVereinbarte LaufzeitNur bei vertraglicher KündigungsklauselAufhebungsvertrag kann sinnvoll sein
Schwerwiegende Vertragsstörung§ 543 BGB und VertragAußerordentlich nur bei wichtigem GrundAbmahnung oder Fristsetzung kann nötig sein
Mehrere MietparteienVertrag und SchriftformGemeinsame Kündigung erforderlichAlle mietenden Vertragsparteien unterschreiben

Stellplatz kündigen: Vorlage richtig ausfüllen

Bereiten Sie das Schreiben anhand des unterzeichneten Mietvertrags vor. Die editierbare Vorlage ist bewusst so gestaltet, dass Sie sowohl einen Außenstellplatz als auch einen Garagen- oder Tiefgaragenplatz erfassen können. Ersetzen Sie jeden markierten Platzhalter vollständig und streichen Sie nicht zutreffende Alternativen.

Vorlage

Vorlage bearbeiten und herunterladen

Klicken Sie in das Dokument, um es direkt im Browser auszufüllen. Danach können Sie es drucken oder als PDF- bzw. Word-Datei speichern.

stellplatz-kuendigen-vorlage-mietvertrag.docx

Kündigung des Stellplatzmietvertrags

Absender/in

Name, Vorname[Name, Vorname]
Anschrift[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Telefon / E-Mail[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

Empfänger/in

Vermieter/in / Verwaltung[Name der Vermieterin / des Vermieters / der Hausverwaltung]
Anschrift[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]

[Ort], den [Datum]

1. Betreff

Kündigung des Mietvertrags über den Stellplatz [Stellplatznummer / genaue Bezeichnung], [Adresse / Objekt / Tiefgarage / Ebene]

2. Ordentliche Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich / kündigen wir den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag über den Stellplatz [Stellplatznummer / genaue Bezeichnung] am Objekt [vollständige Adresse], Vertragsbeginn beziehungsweise Vertragsdatum [Datum], ordentlich zum [Beendigungsdatum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir / uns den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Datum der Vertragsbeendigung schriftlich.

3. Rückgabe des Stellplatzes und Zubehörs

Bitte teilen Sie mir / uns mit, wann und auf welche Weise die Rückgabe des Stellplatzes erfolgen soll. Vorhandene Zugangsmittel und Zubehör werde ich / werden wir spätestens zum Vertragsende zurückgeben.

Zu übergebendes Zubehör[z. B. Schlüssel, Transponder, Fernbedienung, Parkkarte]
Anzahl[Anzahl]
Vorgesehener Rückgabetermin[Datum / nach Vereinbarung]

4. Schlussformel

Ich / Wir bitte/n um eine schriftliche Bestätigung unter Angabe eines Ansprechpartners für die Rückgabe.

Mit freundlichen Grüßen



______________________________
Unterschrift [Name der ersten mietenden Vertragspartei]


______________________________
Unterschrift [Name der weiteren mietenden Vertragspartei, falls vorhanden]


Empfangsbestätigung [optional]

Der Erhalt der Kündigung des Mietvertrags über den Stellplatz [Stellplatznummer / Bezeichnung] vom [Datum] wird bestätigt.


[Ort], den [Datum]



______________________________
Unterschrift Vermieter/in / bevollmächtigte Verwaltung

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Schritt für Schritt zur wirksamen Kündigung

  1. Vertrag heraussuchen: Prüfen Sie Vertragsparteien, genaue Stellplatzbezeichnung, Vertragsbeginn, Befristung, Mindestlaufzeit und Kündigungsklausel.
  2. Vertragsart einordnen: Klären Sie, ob der Stellplatz eigenständig angemietet wurde oder Teil eines einheitlichen Wohnraummietvertrags ist.
  3. Frist berechnen: Berücksichtigen Sie den im Vertrag genannten Termin und die Zugangszeit. Bei einer Frist zum Monatsende genügt es nicht, das Schreiben erst am letzten Tag abzusenden.
  4. Empfänger korrekt benennen: Richten Sie die Kündigung an alle auf Vermieterseite genannten Vertragspartner. Bei einer Hausverwaltung verwenden Sie die Anschrift aus dem Vertrag; sie ist nur dann geeignete Empfängerin, wenn sie zum Empfang bevollmächtigt ist.
  5. Stellplatz präzise bezeichnen: Tragen Sie Anlage, Adresse, Stellplatznummer, Etage oder Kennzeichen so ein, dass keine Verwechslung möglich ist.
  6. Termin formulieren: Nennen Sie den errechneten Beendigungstermin und ergänzen Sie vorsorglich die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
  7. Eigenhändig unterschreiben: Unterschreiben alle Personen, die auf Mieterseite Vertragspartei sind. Eine Kopie oder ein Foto Ihrer Unterschrift ersetzt die Originalunterschrift nicht.
  8. Zugang nachweisen: Übergeben Sie das Schreiben persönlich gegen Empfangsbestätigung oder lassen Sie es durch eine zuverlässige Person in den Briefkasten einwerfen, die den Einwurf bezeugen kann. Bewahren Sie Kopie und Zugangsbeleg auf.

Praxisbeispiel: Kündigung eines Tiefgaragenplatzes

Frau Schneider hat zusätzlich zu ihrer Wohnung einen separaten, unbefristeten Vertrag über den Tiefgaragenstellplatz Nummer 42 abgeschlossen. Der Vertrag sieht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vor. Sie möchte den Platz nicht mehr nutzen und lässt ihr unterschriebenes Kündigungsschreiben am 25. April nachweisbar in den Briefkasten der Vermietung einwerfen.

Die Kündigung geht noch im April zu. Bei einer Frist von drei Monaten zum Monatsende endet der Vertrag, sofern die Klausel dies so vorsieht, zum 31. Juli. Frau Schneider formuliert daher „zum 31. Juli, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ und bittet um Bestätigung. Außerdem fragt sie nach einem Termin für die Rückgabe des Transponders. Bis zum Vertragsende bleibt sie zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet, auch wenn sie den Stellplatz schon vorher nicht mehr nutzt.

Häufige Fehler bei der Kündigung eines Stellplatzes

  • Nur per E-Mail kündigen: Bei einem Mietvertrag ist die Schriftform erforderlich. Eine E-Mail wahrt diese Form nicht.
  • Frist mit Versand verwechseln: Entscheidend ist der Zugang bei der Vermieterseite, nicht das Datum auf dem Schreiben und nicht die Aufgabe bei der Post.
  • Falsche Vertragsart annehmen: Wer einen Stellplatz als separaten Vertrag behandelt, obwohl er Bestandteil des Wohnraummietvertrags ist, riskiert eine unwirksame Teilkündigung.
  • Stellplatz nicht genau bezeichnen: Fehlen Nummer, Standort oder Vertragsdaten, kann die Erklärung bei mehreren Plätzen unklar sein.
  • Unvollständige Unterschriften: Haben mehrere Personen den Vertrag als Mietpartei geschlossen, reicht die Unterschrift nur einer Person in der Regel nicht.
  • Schlüssel und Zubehör vergessen: Fernbedienungen, Transponder, Karten und Schlüssel sollten dokumentiert zurückgegeben werden. Andernfalls können Ersatzansprüche entstehen.
  • Zahlungen voreilig einstellen: Die Zahlungspflicht endet nicht mit dem Absenden der Kündigung, sondern grundsätzlich erst mit dem Vertragsende.

Praktische Tipps für Zugang und Rückgabe

Der Zugang ist oft der entscheidende Punkt. Ein Einwurf-Einschreiben kann einen Anhaltspunkt liefern, beweist aber nicht in jeder Konstellation zuverlässig den Inhalt des Umschlags. Praktisch sicher ist eine persönliche Übergabe gegen datierte Empfangsbestätigung. Alternativ kann eine Botin oder ein Bote den Einwurf in den richtigen Briefkasten beobachten und später bezeugen. Versenden Sie eine vorab informierende E-Mail höchstens zusätzlich; sie ersetzt das unterschriebene Original nicht.

Checkliste vor dem Absenden

  • Ist die Anschrift der Vermieterseite vollständig und aktuell?
  • Stimmen Stellplatznummer, Objektadresse und Vertragsdatum?
  • Passt der Kündigungstermin zur vertraglichen oder gesetzlichen Frist?
  • Enthält das Schreiben die Formulierung „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“?
  • Haben alle mietenden Vertragsparteien im Original unterschrieben?
  • Haben Sie eine Kopie des Schreibens und einen Plan für den Zugangsnachweis?
  • Ist die Rückgabe von Transponder, Schlüssel oder Parkkarte angesprochen?

Besondere Fälle und sinnvolle Varianten

Stellplatz ist Teil des Wohnungsmietvertrags

Stehen Wohnung und Stellplatz im selben Vertrag, sollten Sie nicht ohne Prüfung nur den Stellplatz kündigen. Häufig ist der Stellplatz rechtlich an das Wohnraummietverhältnis gekoppelt. Fragen Sie die Vermieterseite schriftlich, ob sie einer einvernehmlichen Vertragsänderung oder Teilaufhebung zustimmt. Eine solche Vereinbarung sollte den Stellplatz, den Wegfall der Stellplatzmiete und den Stichtag genau festhalten.

Befristeter Stellplatzvertrag

Bei einem Vertrag mit festem Enddatum sollten Sie prüfen, ob eine ordentliche Kündigung ausdrücklich vorgesehen ist. Fehlt eine entsprechende Klausel, endet der Vertrag in der Regel erst mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Wenn Sie früher aus dem Vertrag möchten, können Sie um einen Aufhebungsvertrag bitten. Dieser sollte schriftlich festhalten, zu welchem Datum das Vertragsverhältnis endet und ob noch Forderungen offen sind.

Nachmieterin oder Nachmieter anbieten

Anders als oft angenommen, besteht bei einem eigenständigen Stellplatzvertrag nicht automatisch ein Anspruch darauf, durch die Benennung einer Nachmieterin oder eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden. Ein Vorschlag kann dennoch wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn die Vermieterseite einer vorzeitigen Aufhebung zustimmt. Verlangen Sie eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung; eine bloße Interessensbekundung genügt nicht.

Mehrere Verträge kündigen

Wenn Sie weitere laufende Verträge beenden möchten, benötigen Sie jeweils ein separates, passendes Schreiben. Für Mitgliedschaften kann etwa die Vorlage zur Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft hilfreich sein. Achten Sie bei jedem Vertrag auf dessen individuelle Form- und Fristvorgaben.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Stellplatz per E-Mail kündigen?

Regelmäßig nein. Für die Kündigung eines Mietverhältnisses verlangt § 568 Absatz 1 BGB die Schriftform. Sie sollten das Schreiben ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Eine zusätzliche E-Mail kann allenfalls der Information dienen.

Welche Kündigungsfrist gilt für einen separaten Stellplatz?

Vorrangig gilt die Frist im Mietvertrag. Fehlt eine wirksame abweichende Vereinbarung, ist bei einem unbefristeten Mietverhältnis über einen Stellplatz häufig § 580a Absatz 1 Nummer 3 BGB relevant: Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats.

Muss ich einen Grund für die ordentliche Kündigung nennen?

Bei einem unbefristeten, separat geschlossenen Stellplatzmietvertrag müssen Sie als Mietpartei für eine ordentliche Kündigung grundsätzlich keinen Grund angeben. Eine Begründung kann sogar unnötige Diskussionen auslösen. Anders kann es bei einer außerordentlichen Kündigung sein.

Was ist, wenn der Stellplatz mit der Wohnung zusammen vermietet wurde?

Dann ist eine isolierte Kündigung des Stellplatzes häufig nicht möglich. Prüfen Sie den Vertrag und bitten Sie gegebenenfalls um eine schriftliche einvernehmliche Teilaufhebung. Ohne Zustimmung der Vermieterseite kann der Stellplatz oftmals nicht einfach aus dem Gesamtmietvertrag herausgelöst werden.

Wann muss ich den Transponder oder Schlüssel zurückgeben?

Grundsätzlich spätestens bei Vertragsende, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Lassen Sie die Übergabe mit Datum, Anzahl und Art der übergebenen Gegenstände schriftlich bestätigen. Bewahren Sie den Nachweis auf.

Was geschieht, wenn die Vermieterseite nicht auf meine Kündigung antwortet?

Eine Bestätigung ist für die Wirksamkeit der Kündigung nicht erforderlich. Entscheidend sind eine formwirksame Erklärung und ihr rechtzeitiger Zugang. Bitten Sie dennoch um eine schriftliche Bestätigung und sichern Sie Ihren Zugangsbeleg sorgfältig.

Quellen und weiterführende Informationen

  • § 568 BGB – Form und Inhalt der Kündigung
  • § 580a BGB – Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen über andere Räume
  • § 573c BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung bei Wohnraummiete
  • § 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  • § 126 BGB – Schriftform

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